Emissionshandel
Blick über die Grenzen - CO2-Bepreisung in der Schweiz
Berlin, 21.06.2021. Am 13. Juni hat die Schweiz in einer Volksabstimmung über die Revidierung des bestehenden CO2-Gesetzes abgestimmt, das insbesondere die CO2-Bepreisung regelt. Mit einer knappen Mehrheit wurden die vorgesehenen Verschärfungen abgelehnt. Um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen, sollte unter anderem die sogenannte CO2-Lenkungsabgabe angehoben werden.
Modell der CO2-Bepreisung in der Schweiz
Seit 2008 werden Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Kohle mit einer Abgabe belegt, um Anreize für ein verändertes Verhalten zu setzen (Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)). Der Preis wurde sukzessive von 12 Franken auf zuletzt 96 Franken angehoben (ca. 88 Euro).
Rückverteilung der Abgaben
Dabei werden Zweidrittel der Einnahmen über die Krankenkasse gleichmäßig an jeden Bürger und die Unternehmen zurückverteilt. Dieser sogenannte „Ökobonus“ zielt auf den sozialen Ausgleich, zum Beispiel können Familien mit unterdurchschnittlichen Emissionsniveaus am Ende des Jahres finanziell profitieren. Die restlichen Einnahmen werden direkt für Investitionen in den Klimaschutz verwendet.
Wirkung seit 1990 und Kopplung an das EU ETS
Die Emissionen in den betroffenen Sektoren sind seit 1990 deutlich gesunken, während in nicht eingebundenen Bereichen wie dem Verkehr der Ausstoß zugenommen hat. Neben der Lenkungsabgabe besteht ein Emissionshandelssystem, das seit 2020 an den EU ETS angekoppelt ist und besonders energieintensive Unternehmen abdeckt. Bei Treibstoffen wie Benzin oder Diesel gelten Kompensationsanforderungen an Importeure.
Was sollte mit der gescheiterten Revision geändert werden?
Am 13. Juni ist eine Volksabstimmung zur Revision des CO2-Gesetzes durchgeführt worden. Mit der Revision sollte der bisherige Preisdeckel der Lenkungsabgabe von maximal 120 Franken auf 210 Franken angehoben werden, um zukünftig weitere Preissteigerungen und darüber eine zusätzliche Lenkungswirkung zu erzielen. Auch die Kompensationsanforderungen für Importeure von Benzin und Diesel wären fortgeführt und verschärft worden. Mit dem Abstimmungsergebnis sind diese Ziele zunächst vom Tisch.
Bisherige Ausnahmeregeln für Unternehmen
Der gescheiterte Gesetzentwurf sah außerdem eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen für Unternehmen vor. Bei der bisherigen Lenkungsabgabe konnten Unternehmen aus bestimmten Branchen beantragen, von der Bepreisung ausgenommen zu werden, wenn sie besonders emissionsintensiv sind oder im internationalen Wettbewerb stehen. Im Gegenzug mussten direkte CO2-Reduktionsvereinbarungen mit dem Bund geschlossen werden, die sich an den jeweiligen Einsparungspotentialen orientieren.
Ausweitung gescheitert – Ausnahmeregeln enden zum Jahresende 2021
Mit der Neuregelung wäre diese Ausnahmeregelung für alle Unternehmen zugänglich gewesen, unabhängig von der Energie- oder Handelsintensität. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind bis Ende 2021 befristet. Ohne eine neuerliche Änderung des Gesetzes droht den emissions- und handelsintensiven Unternehmen in der Schweiz daher, dass sie keine Entlastung mehr erhalten.
Quelle: DIHK