Rund um den Ausbildungsvertrag

Die Berufsschule

Umfang und zur Organisation des Berufsschulunterrichts - Zusammenfassung

Die Kultusministerkonferenz hat 1997 Beschlüsse zum Umfang und zur Organisation des Berufsschulunterrichts gefasst. In der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsschule wurde der Unterrichtsumfang festgelegt, er umfasst danach mindestens 12 Wochenstunden (entspricht 480 Unterrichtsstunden im Jahr bei 40 Wochen). Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich zusammen aus einem berufsspezifischen Anteil von in der Regel acht Wochenstunden und einem allgemeinen berufsbezogenen Anteil von mindestens vier Wochenstunden. Die Stundentafeln der Länder können das Unterrichtsangebot differenzieren in einen Pflichtbereich und einen Wahlpflicht- und/oder Wahlbereich. Wahlpflicht- und/oder Wahlfächer dienen der Stützung, Vertiefung und Erweiterung (z. B. Fremdsprachen).

Berufsspezifischer Unterricht

Die Inhalte des berufsspezifischen Unterrichts werden im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz durch das Verfahren nach dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll in Abstimmung mit dem Bund und den Sozialpartnern festgelegt. Eine weitere Abstimmung der Lehrpläne erfolgt im Rahmen der Umsetzung auf der Länderebene auf der Grundlage länderspezifischer Beteiligungsverfahren. Die Berufsschulen haben die Aufgabe, den Unterricht nach den Lehrplänen in enger Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben im Einzugsbereich zu gestalten.

Umfang des Berufsschulunterrichts: mindestens 12 Stunden

In ihrer Erklärung zu Umfang und Organisation des Berufsschulunterrichts hat die KMK den Umfang des Berufsschulunterrichts mit mindestens 12 Stunden bekräftigt. Sie hat betont, dass die Organisation des Berufsschulunterrichts Aufgabe der Länder sei und die Wahl der Organisationsform in enger Abstimmung mit den Betrieben erfolgen soll.

Regelmäßige Abstimmungsgespräche in den Bundesländern

In den Ländern werden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der Wirtschaft über die Optimierung der Organisation der Ausbildung in Betrieb, überbetrieblicher Ausbildung und Berufsschule geführt und Absprachen getroffen. Von einer Reihe von Ländern liegen entsprechende Vereinbarungen vor. Die Kultusminiterien haben den Berufsschulen die Aufgabe übertragen, im Rahmen pädagogisch und lernpsychologisch vertretbarer Lösungen den Berufsschulunterricht so zu organisieren, dass die Abwesenheitszeit der Auszubildenden vom Betrieb möglichst gering ist.

Unterrichtsumfang

Die Analyse der Schulgesetze der Länder ergibt, dass alle Länder in der Regel einen mindestens zwölfstündigen Berufsschulunterricht vorgesehen haben bzw. durchführen. Viele Länder bieten in diesem Rahmen oder darüber hinaus einen Wahlpflichtunterricht oder einen Wahlunterricht an. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Umfang des Berufsschulunterrichts in den Ländern für alle Berufsfelder einheitlich.

Organisationsformen

Grundsätzlich gibt es keinen zweiten Berufsschultag pro Woche, sondern einen Berufsschulunterricht, der mehr als einen Tag beansprucht.

Die gängige Kritik an der Berufsschule, ihr Unterricht beanspruche generell zwei volle Tage in der Woche über die gesamte Ausbildungszweit, wird durch die Situation in den Ländern nicht gestützt. Grundsätzlich gibt es keinen zweiten Berufsschultag pro Woche, sondern einen Berufsschulunterricht, der mehr als einen Tag beansprucht. Vielfältig, differenziert und flexibel sind die Organisationsformen für den Berufsschulunterricht. Die Berufsschulen arbeiten mit der Wirtschaft/den zuständigen Stellen eng zusammen und versuchen ihre Belane zu respektieren und darauf zu reagieren. Sie verständigen sich mit den örtlich an der Berufsausbildung Beteiligten darüber, welche zur Auswahl angebotenen Organisationsformen gewählt werden sollen. Über die Umsetzung, Änderung und Gestaltung, d.h. auch über die Varianten von Länge und Rhythmus der Unterrichtstage wird in allen Ländern vor Ort in Abstimmung mit der Schulaufsicht, den Kammern, Innungen und Verbänden entschieden.

Alle Länder bieten auch verblockte Unterrichtsformen an

Alle Länder bieten neben der Unterrichtsorganisationsform: Einzeltage je Woche (Teilzeitform) auch die verblockte Unterrichtsform in Wochen (Blockunterricht) an. Dabei regeln alle Länder den Berufsschulunterricht auf der Basis von in der Regel 480 Jahreswochenstunden, wobei einige Länder auch eine Verlagerung von Unterrichtszeiten zwischen den Ausbildungsjahren zulassen. Im folgenden werden die überwiegend zur Anwendung kommenden Organisationsformen des Berufsschulunterrichts aufgelistet. Auch Kombinationsmöglichkeiten der Modelle (Mischformen) kommen zur Anwendung. Darüber hinaus bestehen in einzelnen Regionen betriebs- und branchenspezifische Einzellösungen (z.B. saisonalbedingte Besonderheiten), die nicht erfasst sind.

Vielfalt der Organisationsformen

Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Betrieben und Schulen zurück, so dass eineinhalb bwz. zwei Tage pro Woche, auf die sich die Kritik der Ausbildungsbetriebe bezieht, seit langem nicht mehr vorherrschend sind. So wird zum Beispiel im Einzelhandel und für Arztpraxen diese Organisationsform häufig gewünscht, da die Auszubildenden anschließend noch im Betrieb anwesend sein können.

Länder erfassen keine Organisatinsvarianten

Die Länder erfassen über die Schulaufsicht die erteilten Unterrichtsstunden jedoch nicht nach den angegebenen Organisationsvarianten. Quantitative Aussagen zu den einzelnen Organisationsformen wären nur mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand möglich. Statistische Angaben über die Schülerzahlen nach erteilten Unterrichtsstunden lassen keine Rückschlüsse auf die Organisationsform zu. Soweit hierzu Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes vorliegen, sind hierzu neben Schülern in der dualen Berufsausbildung sind in Organisationsformen, die betriebsfreundlich sind.

Grenzen der Flexibilität

Die Organisationsvarianten haben dort ihre Grenzen, wo der Lehrereinsatz und die räumlichen Gegebenheiten ein Mindestmaßstab an Kontinuität notwendig machen. Außerdem sollten nach pädagogischen und lernpsychologischen Erkenntnissen grundsätzlich acht Unterrichtsstunden pro Tag bzw. 36 Unterrichtsstunden pro Woche im Blockunterricht nicht überschritten werden. Die geforderte Kooperation der Lernorte bei der Ausbildung setzt voraus, dass die zeitnahe Vermittlung von Ausbildungshinhalten möglich bleibt. Die Organisationsvarianten sollten die auf Bundesebene erzielte Abstimmung zwischen Ausbildungsordnung und Rahmenplan nicht konterkarieren.
Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass mit den vielfältigen Möglichkeiten den Bedürfnissen der Betriebe für eine hohe Anwesenheit der Auszubildenden Rechnung getragen wird.
Soweit in Einzelfällen Probleme auftreten, sollten diese mit der örtlichen Schulaufsicht, ggf. mit den Kultusministerien, geklärt werden.

Organisationsformen auf der Basis von 480 Unterrichtsstunden pro Schuljahr Teilzeitform

  • 1 1/2 Tage pro Woche (durchgängig)
  • 2 Tage pro Woche mit in der Regel je 6 Unterrichtsstunden (durchgängig)
  • 1 Woche, 2 Tage mit in der Regel je 8 Unterrichtsstunden, (alternierend)
  • 1 Woche, 1 Tag mit in der Regel 8 Unterrichtsstunden - 1 Woche, 3 Tage mit in der Regel je 8 Unterrichtsstunden, (alternierend)
  • 1 Woche ohne Berufsschulunterricht
  • 1 Halbjahr, 2 Tage mit in der Regel je 8 Unterrichtsstunden, (alternierend)
  • 1 Halbjahr, 1 Tag mit in der Regel 8 Unterrichtsstunden

Organisationsform auf der Basis von 480 Unterrichtsstunden pro Schuljahr in geblockter Unterrichtsform Blockunterricht

  • 1 Woche Schule, 2 Woche Betrieb
  • 13 Wochen mit in der Regel je 35 (alternierend) Unterrichtsstunden in 2 oder mehr Teilabschnitten
Organisationsform auf der Basis von 480 Unterrichtsstunden pro Schuljahr in geblockter Unterrichtsform Blockunterricht#Mischformen zwischen Teilzeit- und Blockunterricht

Mischformen zwischen Teilzeit- und Blockunterricht

zum Beispiel: Ein Tag pro Woche kombiniert mit Wochenblöcken
Organisationsform jahrgangsübergreifend auf der Basis der Unterrichtsstunden der gesamten Ausbildung
  • 3 Halbjahre mit je 2 Tagen und in der Regel je 8 Unterrichtsstunden und
    3 Halbjahre mit je 1 Tag und in der Regel je 8 Unterrichtsstunden
  • 2 Halbjahre mit je 2 Tagen und in der Regel je 9 Unterrichtsstunden und
    4 Halbjahre mit je 1 Tag und in der Regel je 9 Unterrichtsstunden