Verkehr & Logistik
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben
(§ 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG).
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnis-/genehmigungspflichtig. Über die persönlichen Voraussetzungen zur Genehmigungs-/Erlaubniserteilung informieren wir in unserem Merkblatt oder auch im persönlichen Gespräch.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben
(§ 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG).
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnis-/genehmigungspflichtig. Über die persönlichen Voraussetzungen zur Genehmigungs-/Erlaubniserteilung informieren wir in unserem Merkblatt oder auch im persönlichen Gespräch.
Werkverkehr
Unverändert besteht die Trennung von Werkverkehr und gewerblichem Güterkraftverkehr. Werkverkehr ist der Transport von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern.
Jeder Unternehmer, der Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betreibt, ist verpflichtet, sein Unternehmen von Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) anzumelden.
Unverändert besteht die Trennung von Werkverkehr und gewerblichem Güterkraftverkehr. Werkverkehr ist der Transport von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern.
Jeder Unternehmer, der Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betreibt, ist verpflichtet, sein Unternehmen von Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) anzumelden.