Prüfung
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnis-/genehmigungspflichtig. Über die persönlichen Voraussetzungen zur Genehmigungs-/ Erlaubniserteilung informieren wir in unserem Merkblatt Güterkraftverkehr oder auch im persönlichen Gespräch.
Die vorgenannten Termine sind voraussichtliche Prüfungstermine.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie mit einem separaten Einladungsschreiben.
Prüfung Güterkraftverkehr
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Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnis-/genehmigungspflichtig. Über die persönlichen Voraussetzungen zur Genehmigungs-/ Erlaubniserteilung informieren wir in unserem Merkblatt Güterkraftverkehr oder auch im persönlichen Gespräch.
© Niederrheinische IHK
© Niederrheinische IHK
Voraussichtliche Prüfungstermine:
19.02.2025 (schriftlich) / 26.02.2025 (mündlich)
19.03.2025 (schriftlich) / 26.03.2025 (mündlich)
24.04.2025 (schriftlich) / 30.04.2025 (mündlich)
20.05.2025 (schriftlich) / 28.05.2025 (mündlich)
18.06.2025 (schriftlich) / 25.06.2025 (mündlich)
22.07.2025 (schriftlich) / 30.07.2025 (mündlich)
19.03.2025 (schriftlich) / 26.03.2025 (mündlich)
24.04.2025 (schriftlich) / 30.04.2025 (mündlich)
20.05.2025 (schriftlich) / 28.05.2025 (mündlich)
18.06.2025 (schriftlich) / 25.06.2025 (mündlich)
22.07.2025 (schriftlich) / 30.07.2025 (mündlich)
Die vorgenannten Termine sind voraussichtliche Prüfungstermine.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie mit einem separaten Einladungsschreiben.
Wir weisen darauf hin, dass wir derzeit ausschließlich Prüfungsteilnehmer*innen aus dem Bezirk der Niederrheinischen IHK annehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem ersten Wohnsitz. Ob wir für Sie zuständig sind, können Sie unter diesem Link abrufen.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (§1, Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG).
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor IHK der abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat.