Uerdinger Brücke
Verstöße gegen Gewichtsbeschränkungen gefährden die Restnutzungsdauer
Die baufällige Rheinbrücke Krefeld-Uerdingen muss ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung eines neuen Brückenbauwerks wurden Maßnahmen ergriffen, um die Nutzungsdauer des historischen Brückenbauwerks bis zum Neubau sicherzustellen.
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Hierzu gehören neben der Ablastung auf 30t und umfangreiche Instandsetzungsarbeiten. Diese werden aktuell durchgeführt und bedingen eine weiterführende Ablastung auf 7,5 t. Zurzeit beobachten die Behörden, dass es, vor allem von ortsfremden Verkehrsteilnehmern, täglich zu einer Vielzahl von Verstößen gegen die Gewichtsbeschränkungen kommt. Dies gefährdet nicht nur die am Bauwerk arbeitenden Personen, sondern auch die Restnutzungsdauer der Brücke.
Die Umleitung nach Süden verläuft über die Bundesautobahn 44 (A44) Flughafenbrücke Düsseldorf-Ilverich. Linksrheinisch führt der Weg dorthin über die A57, rechtsrheinisch über die B8. Die Umleitung im Norden verläuft über die Rheinbrücke in Duisburg-Neuenkamp im Zuge der A40. Linksrheinisch führt der Weg dorthin ebenfalls über die A57, rechtsrheinisch über die A59. Für den Rad- und Fußverkehr bleibt die Rheinbrücke Krefeld-Uerdingen weiterhin nutzbar.
Als IHK stehen wir fest zum Konzept des ehrbaren Kaufmanns und wissen, dass unsere Mitgliedsunternehmen dies ebenfalls tun. Dennoch bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Sensibilisieren Sie Fahrerinnen und Fahrer und weisen Sie vor allem auch ortsfremde Lieferanten und Dienstleister auf die bestehenden Beschränkungen hin. Es liegt im Interesse des gesamten Wirtschaftsstandortes, den Brückenbestand zu schützen und sicherzustellen, dass die Uerdinger Brücke bis zum späteren Ersatzneubau ihre Tragfähigkeit behält.