Wie unsere Leistungen finanziert werden

IHK-Finanzen

Die Niederrheinische IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt einem öffentlichen Haushaltsrecht, das auf die Besonderheiten der IHK als Selbstverwaltungsträger der gewerblichen Wirtschaft zugeschnitten ist. Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) – und durch die Beschlüsse der Vollversammlung, der gewählten Vertretung der IHK-Mitglieder.
Die Finanzierung der IHK erfolgt über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen. Jährlich wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der sich in einen Erfolgsplan und einen Finanzplan gliedert. Im Erfolgsplan sind sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Der Finanzplan gibt Informationen zu den geplanten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden im Finanzausschuss und im Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen.
Die Vollversammlung der Niederrheinischen IHK hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 191 KB) festgestellt und den Wirtschaftsplan 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) genehmigt.