Beitrag
Grundsätze des IHK-Beitrags
Wer entscheidet über den IHK-Beitrag?
Die Vollversammlung bestimmt die Grundzüge der IHK-Arbeit. Sie beschließt auch den IHK-Haushalt und damit die Höhe der IHK-Beiträge.
Wie finanziert sich die IHK?
Neben der Erhebung von Gebühren und Entgelten für einzelne Dienstleistungen erfolgt die Finanzierung der IHK über Beiträge ihrer Mitglieder. Die Beitragshöhe und der Wirtschaftsplan werden jährlich von gewählten Unternehmern in der IHK-Vollversammlung festgelegt. Die Vollversammlung hat am 5. Dezember 2023 die Wirtschaftssatzung und damit die konkreten Beitragssätze für das Geschäftsjahr 2024 (1.1. bis 31.12.2024) beschlossen.
Welche Beiträge sind zu zahlen?
Die Jahresbeiträge setzen sich aus Grundbeiträgen und einer Umlage zusammen.
- Kleingewerbetreibende (nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe) sind vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag oder Gewinn unter 5.200 € liegt. Ansonsten zahlen sie in der Regel den Mindestgrundbeitrag von 32 €.
- Die Mindestgrundbeitrag für Handelsregisterfirmen beträgt 130 €.
- Neben dem Grundbeitrag wird eine Umlage von derzeit 0,18 % des Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Bei der Berechnung der Umlage wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 15.340 € abgezogen
Kurzübersicht der IHK-Jahresbeiträge auf Grundlage der Wirtschaftssatzung 2024
Grundbeiträge | |
Kleingewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag/Gewinn bis zu 25.000 €
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32 €
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Kleingewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag/Gewinn bis zu 50.000 €
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130 €
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Kleingewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag/Gewinn über 50.000 €
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284 €
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Handelsregisterfirmen mit einem Gewerbeertrag/Gewinn bis 50.000 €
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130 €
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Handelsregisterfirmen mit einem Gewerbeertrag/Gewinn über 50.000 €
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284 €
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Großunternehmen (>13.750.000 € Bilanzsumme und/oder > 27.500.000 € Umsatz und/oder >250 Arbeitnehmer)
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3.285 €
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Umlage | |
Anteil vom Gewerbeertrag/Gewinn
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0,18 %
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Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Eine ausführliche Erläuterung der zu zahlenden Grundbeiträge für das jeweilige Geschäftsjahr finden Sie in der Wirtschaftssatzung der IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Die Beitragsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB)regelt weitere Details zur Beitragserhebung.