Barrierefreiheit in der digitalen Wirtschaft kommt
Ende Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es soll Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen und gilt ausschließlich im B-2-C-Verhältnis. Es verpflichtet bestimmte Hersteller, Händler und Dienstleister, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Weitere Informationen zum Anwendungsbereich, den Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie den Ausnahmen finden Sie neben weiteren spannenden Themen aus dem Privaten, Öffentlichen, Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht in unserem Newsletter.