ValiKom Transfer

Berufsrelevante Kompetenzen bewerten und zertifizieren

Bitte beachten Sie: Unser Kontingent ist ausgeschöpft. Leider können wir dieses Jahr keine weiteren Anfragen für Validierungen annehmen. Auf dieser Seite finden Sie ab November 2024 aktualisierte Informationen.
Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-how und praktisches Können. Beim Verlust des Arbeitsplatzes wird das zum Problem, denn ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sind nicht durch einen Abschluss bestätigt und werden leicht übersehen oder unterschätzt. Das Projekt „ValiKom Transfer“ macht dieses Know-how nun erstmals sichtbar. So verbessern Teilnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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Wer kann an ValiKom Transfer teilnehmen?

Das Verfahren richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Sie müssen
  • einschlägige Berufserfahrung nachweisen können und
  • mindestens 25 Jahre alt sein.
Es ist unabhängig vom derzeitigen Beschäftigungsstatus der Personen. Unter die Zielgruppe fallen demnach Ungelernte, Quereinsteiger und Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Sie werden zum ValiKom Transfer-Verfahren beraten.
  2. Sie beschreiben und schätzen Ihre Kompetenzen ein.
  3. Der Referenzberuf wird festgelegt.
  4. Sie vergleichen Ihre Kompetenzen mit den Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs.
  5. Sie reichen Ihre Antragsunterlagen bei der Niederrheinischen IHK ein.
  6. Wir werten Ihre Antragsunterlagen aus und informieren Sie über das Ergebnis.
  7. Gemeinsam mit Berufsexpert:innen wird ein Beratungsgespräch zur Fremdbewertung, d.h. zur praxisbezogenen Kompetenzfeststellung durchgeführt.
  8. Nach dem Gespräch legen Sie selbst fest, in welchen Tätigkeitsbereichen Ihre Fremdbewertung durchgeführt werden soll.
  9. In der Fremdbewertung zeigen Sie in praxisnahen Aufgaben den Berufsexpert:innen Ihre beruflichen Kompetenzen.
  10. Sie erhalten ein Zertifikat über die teilweise oder volle Gleichwertigkeit Ihrer Berufskompetenzen mit dem Referenzberuf.