Meldepflicht für Unternehmen
Ab dem 1. März müssen Unternehmen ihre Arbeitskräfte anmelden, wenn sie in den Niederlande Dienstleistungen erbringen. Wichtig ist, dass sie dies tun bevor die ihre Mitarbeiter im Nachbarland tätig werden. Arbeiten, die vor dem 1. März begonnen haben, sind davon nicht betroffen. Wir informieren Sie, wo Sie Ihre Daten eingeben und welche Informationen Sie beachten müssen.