Rumänien

Überwachung Straßentransport

Das Finanzministerium überwacht den Warentransport auf dem nationalen Territorium über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde mittels des Systems "RO e-Transport". Dieses System wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 erweitert. Seit dem Inkrafttreten der DVO 115/2023 müssen nun alle internationalen Warentransporte, nicht nur solche mit steuer- und zollrechtlichem Risiko, im RO e-Transportsystem registriert werden.

Welche Waren fallen unter das Überwachungssystem?

Das System "RO e-Transport" überwacht sowohl den nationalen Straßentransport von Waren mit hohem steuerlichen Risiko als auch den internationalen Straßentransport von Waren, unabhängig davon, ob diese als steuerlich riskant gelten. Seit dem 15. Dezember 2023 müssen alle grenzüberschreitenden Straßentransporte von Waren, einschließlich Einfuhren, Ausfuhren, innergemeinschaftlicher Erwerbe und Lieferungen, im System "RO e-Transport" gemeldet werden. Dies gilt unabhängig von der Kategorie, dem technischen Gewicht, der Masse oder dem Wert der transportierten Waren.

Strafen bei Nichteinhaltung

Ab dem 1. Juli 2024 werden bei Nichteinhaltung Strafen verhängt. Bußgelder können zwischen 20.000 RON (ca. 4.000 EUR) und 100.000 RON (ca. 20.000 EUR) liegen, zusätzlich zum Warenwert.
Die UIT-Nummer muss über das Online-System "RO e-Transport" bei der Steuerbehörde beantragt werden und ist bei innergemeinschaftlichen Transporten 15 Kalendertage gültig. Es ist erforderlich, dass die im System hinterlegten Daten vollständig korrekt sind; jede Änderung muss sofort im "RO e-Transport"-System vorgenommen werden, bevor das Fahrzeug nach Rumänien einreist.
Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien verfügbar sein, spätestens vor dem Grenzübertritt. Sie kann bis zu drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten (CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler) mitgeteilt werden. Das System prüft die Relevanz des "RO e-Transport"-Systems nur auf Lieferungsebene. Bei Überschreiten der Freigrenze durch konsolidierte Ladung erfolgt eine manuelle Überwachung durch das EKAER-Team. Das bedeutet: Ohne UIT-Nummer kein Versand.

Funktionsweise des rumänischen E-Transportsystems

  • Das rumänische E-Transportsystem wird über den Virtuellen Privaten Raum (SPV) betrieben, das Portal der Steuerbehörden, welches auch für steuerliche Zwecke und das elektronische Rechnungsstellungssystem genutzt wird. Der Zugriff auf das E-Transportsystem kann entweder über eine API oder eine kostenlose Anwendung des Finanzministeriums erfolgen.
  • Notwendige Informationen umfassen Details zum Absender und Empfänger, die Bezeichnung, Eigenschaften, Mengen und den Wert der transportierten Güter, die Be- und Entladeorte sowie die Angaben zu den verwendeten Transportmitteln.
  • Der Steuerpflichtige meldet den Transport an, indem er eine XML-Datei im E-Transport-System hochlädt, dies muss maximal drei Kalendertage vor Beginn des Transports geschehen und bevor die Waren bewegt werden.
  • Nach dem Hochladen der Datei führt das System Überprüfungen hinsichtlich Struktur, Syntax und Semantik durch, und das Finanzministerium bestätigt den Eingang der Erklärung durch eine elektronische Signatur.
  • Wenn die XML-Datei den Anforderungen entspricht, erzeugt das System einen eindeutigen Code (ITU-Code). Dieser Code muss zusammen mit dem Beförderungsdokument, in physischer oder elektronischer Form, den Waren beigefügt werden, damit die zuständigen Behörden die Anmeldung und die Waren während des Transports überprüfen können.
  • Der ITU-Code ist fünf Kalendertage lang gültig, bei innergemeinschaftlichen Erwerben beträgt die Gültigkeitsdauer 15 Kalendertage, beginnend ab dem angegebenen Startdatum des Transports. Nach Ablauf der Gültigkeit darf der ITU-Code nicht mehr verwendet werden.

Zuständigkeiten

Folgende Benutzer sind verpflichtet, Waren im "RO e-Transport"-System anzumelden:
  • Der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Empfänger oder der in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Versender, wenn es sich um Waren handelt, die importiert oder exportiert werden.
  • Der rumänische Begünstigte, wenn die Waren aus einem anderen EU-Land erworben wurden.
  • Der rumänische Lieferant, wenn die Waren in ein anderes EU-Land geliefert werden.
  • Der Lagerbesitzer, wenn es sich um Waren im Transit handelt, die innerhalb der EU gehandelt werden. Dies gilt sowohl für Waren, die auf rumänischem Gebiet zur Lagerung oder zur Erstellung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Erstellung einer neuen Beförderung aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.

Weiterführende Informationen

Ein deutsches Unternehmen kann den Transport nicht melden
Nur Unternehmen, die in Rumänien steuerlich registriert sind, können sich im Virtual Private Space anmelden, da hierfür eine rumänische Steuernummer erforderlich ist.

Es gibt Freigrenzen für die Anmeldepflicht
Die Anmeldepflicht im "RO e-Transport" besteht für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Die Straßenfahrzeuge haben eine technisch zulässige Masse von mindestens 2,5 Tonnen.
  • Die Fahrzeuge sind mit Gütern beladen, die eine Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg oder einen Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 €) haben.

Paketsendungen sind von der Meldepflicht ausgenommen
Die Beförderung von Waren durch Postdienstleister in Postpaketen muss nicht im "RO e-Transport" registriert werden.

Änderungen der registrierten Daten im RO e-Transport sind nur begrenzt möglich
Es ist nicht erlaubt, die im System hinterlegten Daten zu ändern, sobald der Transport die rumänische Grenze passiert hat. Änderungen, die vor dem Grenzübertritt stattfinden (z.B. das LKW-Kennzeichen), müssen jedoch im System aktualisiert werden.