Theorie und Praxis
Berufsschule
© IHK Duisburg/ Jacqueline Wardeski
- Wer ist berufsschulpflichtig?
- Welche Berufsschule ist zuständig?
- Wann werden Auszubildende vom Betrieb freigestellt?
- Muss der Auszubildende vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?
- Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?
- Was ist zu tun, wenn der Auszubildende sich unterfordert fühlt?
- Was ist zu tun, wenn der Auszubildende sich überfordert fühlt?
- Werden die Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung berücksichtigt?
Wer eine Ausbildung macht, lernt auf zwei Arten: Einmal beim „training on the job“ im Ausbildungsbetrieb, was so viel heißt wie am praktischen Beispiel lernen. Lernort Nummer zwei ist die Berufsschule. An ein bis zwei Tagen (in der Regel zwölf Stunden pro Woche) oder im Blockunterricht (zwölf Wochen pro Jahr) wird hier gebüffelt.
Wer ist berufsschulpflichtig?
Schulpflichtig sind in NRW alle Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen (§ 38 Abs. 1 SchulG NRW). Dies gilt dann für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt, aber nicht verpflichtet (§ 38 Abs. 4 SchulG NRW).
Wenn der Nicht-Berufsschulpflichtige tatsächlich auch nicht zur Berufsschule geht, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, ihm in vergleichbarem Umfang und Qualität die in der Berufsschule vermittelte Fachtheorie beizubringen (vgl. § 14 Abs. 1 BBiG).
Welche Berufsschule ist zuständig?
Gemäß § 46 Abs. 5 SchulG NRW hat der Ausbildungsbetrieb den Anspruch, dass seine Auszubildenden das zum Betrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen können, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist.
Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes kann ein Auszubildender auch eine andere Berufsschule, an der eine entsprechende Fachklasse besteht, im Rahmen der Aufnahmekapazität besuchen.
Der Auszubildende muss vom Betrieb unmittelbar nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei dem Berufskolleg angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt direkt über das jeweilige Berufskolleg.
Die aktuelle Übersicht finden Sie rechts unter weiteren Informationen.
Wann werden Auszubildende vom Betrieb freigestellt?
Berufsschule
Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Prüfungen
Für Prüfungen und Schulveranstaltungen müssen Auszubildende vom Betrieb freigestellt werden.Diese Freistellungspflicht gilt auch an Arbeitstagen, die der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht (§15 Abs. 1 Nr. 5).
Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen (§ 19 Abs. 1 Nr.1 BBiG).
Muss der Auszubildende vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?
Beginnt der Unterricht vor neun Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Auszubildende müssen den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag einmal pro Woche länger als fünf Unterrichtsstunden dauert (§ 15 BBiG).
Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet.
Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den Betrieb zurück, muss die Wegstrecke von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Was ist zu tun, wenn der Auszubildende sich unterfordert fühlt?
Wenn Sie das Gefühl haben, den Stoff der Berufsschule und auch praktische Aufgaben „mit links“ zu bewältigen, sollten Sie mit Ihren Berufsschullehrern und den Verantwortlichen in Ihrem Betrieb über eine mögliche Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit sprechen.
Reserven sinnvoll nutzen und Chancen verbessern kann man durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen schon während der Ausbildung. Die Niederrheinische IHK bietet zum Beispiel Zusatzqualifikationen im Bereich Fremdsprachen (Englisch) an.
Was ist zu tun, wenn der Auszubildende sich überfordert fühlt?
Falls Auszubildende eher Schwierigkeiten in der Berufsschule haben und schlechte Noten ihren Ausbildungsabschluss gefährden, können Hilfen der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen werden. (z. B. das AsA flex Programm)
Werden die Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung berücksichtigt?
Nein. Wie die betriebliche Ausbildung bereitet auch der Unterricht in der Berufsschule auf die Prüfungen vor (geprüft wird der Prüfungsstoff der gesamten Ausbildungszeit). Gute Leistungen auch in der Berufsschule sind also wichtig für eine gute Abschlussnote.
Auf Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB)werden berufsschulische Leistungen auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen.