Ausbildung

Zusatzqualifikation Fremdsprache (Englisch)

Fremdsprachen sind für das heutige Berufsleben von großer Bedeutung. Unternehmen können hier zum einen durch gezielte Qualifikationen ihre Chancen im Exportgeschäft erhöhen und zum anderen ihre Auszubildenden zielgerichtet fördern und fordern. Zudem kann es für Azubis eine große Motivation sein, bereits in der Ausbildung Abschlüsse in zwei IHK-Prüfungen zu erwerben.
Die Niederrheinische IHK bietet daher die Prüfung Zusatzqualifikation Fremdsprache (Englisch) an. In der Prüfung sollen die Azubis nachweisen, dass sie:
  • fachliche und fremdsprachliche Kenntnisse besitzen und
  • Aufgaben, die mit der Anbahnung/Abwicklung von Außenwirtschaftsgeschäften zusammenhängen, weitgehend selbständig wahrnehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung können sich Auszubildende aus unserem IHK-Bezirk anmelden, die eine kaufmännische Berufsausbildung absolvieren.

Informationen zum Prüfungsablauf

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Inhalte:
  • Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren. (Richtzeit: 45 Minuten) 
  • Eine kurzgefasste Mitteilung für die moderne schriftliche Telekommunikation (z. B. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. (Richtzeit: 30 Minuten) 
  • Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. (Richtzeit einschließlich Aufgabendarbietung: 20 Minuten) 
  • Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. (Richtzeit: 30 Minuten) 
  • Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens. (Richtzeit: 20 Minuten)
Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung beträgt 145 Minuten.
Die mündliche Prüfung umfasst folgende Inhalte:
  • Ein Telefongespräch allgemeingeschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen. 
  • Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.
Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er sich über Themen aus seinem Ausbildungsbereich unterhalten kann und häufig auftretende Alltagssituationen (zum Beispiel Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann. Dieses Gespräch kann auch zwischen mehreren Prüfungsteilnehmern als Gruppengespräch geführt werden.
Die Prüfungsdauer beträgt höchstens 20 Minuten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn...

der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine mangelhafte Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung mit schlechter als "ausreichend" erbracht hat.
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit „ungenügend“ oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft“ bewertet wurde.

Anmeldung zur Prüfung

Hier geht es zur Anmeldung.
Anmeldeschluss ist der 15. Dezember eines Jahres. Die Prüfung findet im darauffolgenden Frühjahr statt.