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Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. In diesem Gesetz werden im Wesentlichen folgende Bereiche geregelt:
Immissionsschutzrechtliche Regelungen
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- Anlagenbezogener Immissionsschutz, etwa die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken,
- Produktbezogener Immissionsschutz, etwa Schwefelgehalt in Heizöl oder Dieselkraftstoff,
- Verkehrsbezogener Immissionsschutz, etwa zulässiger Lärm neuer Verkehrswege, Smogverordnungen,
- Gebietsbezogener Immissionsschutz, etwa Aufstellung von Schallimmissionsplänen.
Anlagenbezogene Regelungen: Der Gesetzgeber versteht unter Anlagen:
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen (etwa Fabriken). Unter ortsfest werden in der Regel Anlagen verstanden, die mindestens zwölf Monate am selben Standort verbleiben.
- Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen (etwa Maschinen auf einer Baustelle). Dies sind in der Regel Geräte und Einrichtungen, die bis zu zwölf Monaten am selben Standort betrieben werden.
- Fahrzeuge, soweit sie nicht verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen
- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert werden, die Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen (Emissionen) verursachen können (etwa Tanklager), ausgenommen öffentliche Verkehrswege.