Beratung und Service
Nicht-akademische Berufe
Für qualifizierte Berufe, für die kein anerkannter akademischer Abschluss nötig ist, sind für die Arbeitsaufnahme in Deutschland folgende Bestimmungen zu beachten:
Fachkräfte mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt. Das schließt eine Beschäftigung in sogenannten verwandten Berufen ein.
Die Fachkraft muss einen passenden Ausbildungsabschluss vorweisen, der einem inländischen Abschluss gleichwertig ist. Zur Feststellung dieser Gleichwertigkeit muss die Fachkraft zunächst die richtige Stelle für das Anerkennungsverfahren finden. Hier weist das Portal „Anerkennung in Deutschland“ den Weg.
Wer einen geprüften ausländischen Abschluss hat, verfügt auch über mehr Möglichkeiten zum Aufenthalt in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen – mit dem Ziel, berufliche Qualifikationen anerkannt zu bekommen. Solche Maßnahmen können sein: ein Anpassungslehrgang, ein Vorbereitungskurs für eine Prüfung oder das Nachholen von Berufspraxis in einem Betrieb. Voraussetzung hierfür sind entsprechende Deutschkenntnisse (in der Regel mindestens Niveau A2).
Un- oder Niedrigqualifizierten eröffnet auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz keine Einreisemöglichkeit. Eine Ausnahme gilt für IT-Spezialisten mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und einem Bruttogehalt von derzeit mindestens 4.140 Euro im Monat.
Auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können einreisen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist, dass ihre Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, ihr Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und dass sie ihrer angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse haben (in der Regel auf dem Niveau B1). Während der sechs Monate ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich. Dadurch können Arbeitgeber und ausländische Fachkraft testen, ob sie zueinander passen.