Beratung und Service
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
In Bayern haben Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, das Verfahren bei ihrer lokalen Ausländerbehörde oder der zentralen Ausländerbehörde in Nürnberg durchführen zu lassen.
Die wichtigsten Schritte im Einzelnen:
- Vereinbarung: Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen.
- Anerkennungsverfahren: Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber und unterstützt ihn, das Anerkennungsverfahren durchzuführen, das bei Fachkräften aus Drittstaaten in den meisten Fällen verpflichtend ist. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann diese Prüfung auf zwei Monate verkürzt werden. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft darüber hinaus die ausländerrechtlichen Einreisevoraussetzungen.
- Vorabzustimmung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung zur Weiterleitung an die Fachkraft.
- Antragstermin: Nach Erhalt der Vorabzustimmung bucht die Fachkraft einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
- Entscheid: Über den Visumantrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten / die Ehegattin sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.
- Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommen eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. Diese Kosten sin von der Fachkraft zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland Make it in Germany