CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Was bedeutet das CE-Zeichen?
Das CE-Zeichen ist ein Richtlinien-Konformitätszeichen der Europäischen Union. Das Zeichen weist auf die Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften und technischen Normen mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse durch gemeinsame Richtlinien innerhalb der EU. Dabei stellt das CE-Zeichen kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet lediglich die zuständigen Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen stellt somit einen "technischen Reisepass" des Produktes dar, den der Unternehmer eigenverantwortlich anbringt. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen. Ein erfolgreicher Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahren berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.
Umsetzung der CE-Vorschriften in nationales Recht
Da es sich bei den CE-Vorschriften um europäische Richtlinien handelt, müssen diese durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies in der Regel über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen. Einzelne Richtlinien wurden über Spezialgesetze wie zum Beispiel das Medizinproduktegesetz oder das Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit in nationales Recht umgesetzt. Im Bereich der Ökodesign-Richtlinie erfolgte die Umsetzung über das Energiebetriebene Produkte Gesetz.
Kennzeichnungspflicht und Anbringung CE-Zeichen
Alle Produkte, die in eine CE-Richtlinie der EU fallen, müssen ein CE-Zeichen tragen. Andere Produkte dürfen nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Zunächst ist zu prüfen in welche Richtlinie(n) das Produkt fällt. Dazu ist ein Studium der relevanten Richtlinie(n) unablässig. Nun gilt es herauszufinden, welche Anforderungen das Produkt anhand der Richtlinie(n) erfüllen muss. Anschließend wird festgestellt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Richtlinien vorsehen. Dabei spielen die so genannten harmonisierten Normen eine besondere Rolle. Bei Anwendung von harmonisierten Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt, das heißt es wird in diesem Falle davon ausgegangen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden CE-Richtlinie erfüllt. Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten, die Richtlinienkonformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle einzuschalten. In diesem Fall folgt auf das CE-Zeichen die Nummer der benannten Stelle. Zu beachten sind jedoch auf jeden Fall die spezifischen Regelungen der zutreffenden Richtlinien.
Die Anbringung erfolgt durch den Hersteller oder seinen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten (zum Beispiel Importeur). Dabei wird das CE-Zeichen entweder auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.
Das Erzeugnis darf weitere Zeichen (zum Beispiel das GS-Zeichen) neben der CE-Kennzeichnung tragen, wenn die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt wird.
Bedeutung und Angaben der Konformitätserklärung
Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinie(n) erfüllt, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an. Bei Änderungen am Produkt oder in den harmonisierten Normen ist möglicherweise ein neues Bewertungsverfahren erforderlich. Die Konformitätserklärung (Muster Konformitätserklärung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) mit allen technischen Unterlagen ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Wichtige Angaben zur Konformitätserklärung sind:
- Name und Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt
- Beschreibung des Produkts (Fabrikat, Typ, Los-, Chargen oder Seriennummer, Ursprung)
- Alle angewandten Richtlinien
- Präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
- Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
- Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
- Erklärung, dass der Hersteller und ggf. sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
Bei bestimmten Produktgruppen muss die Konformitätserklärung dem Produkt beigelegt werden. In diesem Fall muss die Konformitätserklärung in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt genutzt wird, verfasst sein. Generell muss die Konformitätserklärung in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft ausgestellt werden.