Warenursprung
Ursprungszeugnisse
Allgemeines
Behörden vieler Staaten fordern für Waren/Produkte, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, die Vorlage von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen Zertifikaten, die von den Industrie- und Handelskammern bescheinigt sein müssen. Sie sind wichtige Exportbegleitdokumente im internationalen Handel.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen. Grundlage für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren ist das Zollrecht der Europäischen Union. Die Regeln zur Ermittlung des Ursprungs sind in dem Zollkodex der Europäischen Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 59 bis 63 festgelegt und werden u. a. ergänzt durch die Durchführungsverordnungen zum UZK DA, Verordnung (EU) Nr. 2015/2446, Artikel 31 bis 36 sowie Anhang 22-01 (DA).
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen. Grundlage für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren ist das Zollrecht der Europäischen Union. Die Regeln zur Ermittlung des Ursprungs sind in dem Zollkodex der Europäischen Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 59 bis 63 festgelegt und werden u. a. ergänzt durch die Durchführungsverordnungen zum UZK DA, Verordnung (EU) Nr. 2015/2446, Artikel 31 bis 36 sowie Anhang 22-01 (DA).
Verwendungszweck
Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für
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die Kontrolle der Warenströme
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die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
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den Abschluss von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
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die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten.
Im Regelfall entscheidet das jeweilige Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Nachweisfinder Ursprungszeugnis
Welche Nachweise benötigen Sie, damit ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden kann? Der interaktive Beratungsablauf gibt Ihnen nach nur wenigen Fragen die Antwort.
Für eine weitere detaillierte Beratung sprechen Sie bitte Ihre zuständige IHK an.
Ausstellung
Sie müssen von zugelassenen Stellen des Ursprungslandes ausgestellt sein. In Deutschland sind aufgrund §1 Abs. 3 des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig. Für die MEO-Region werden von der IHK Essen pro Jahr über 12.000 dieser Zeugnisse ausgestellt. Aber auch andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Dokumente wie Handelsrechnungen, Visaanträge, Zertifikate etc. (über 10.000 pro Jahr für die MEO-Region) bescheinigen die IHKs. Die satzungsrechtliche Grundlage ist das Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.
Formulare elektronisch bestellen
Wir bieten unseren Mitgliedern den Verkauf von Außenwirtschaftsformularen über das nachfolgende Bestellformular an. Alternativ können Sie die Vordrucke auch bei den verschiedenen Formularverlagen beziehen. Mögliche Formularverlage finden Sie unter dieser Auslistung (rechtsstehender Download).
Ab einem Bestellwert von 5,00 EUR schicken wir Ihnen gerne die Formulare per Post zusammen mit der Rechnung zu. Alternativ können Sie die Formulare auch bei uns vor Ort abholen. Bitte suchen Sie Ihre Formulare wie folgt aus und geben Sie Ihre gewünschte Bestellung auf.
Welche Länder verlangen Ursprungszeugnisse?
Merkblätter
Ursprungszeugnisse werden traditionell in Papierform bei der IHK vor Ort beantragt. Verschiedene Merkblätter, Ausfüllhilfen und Muster finden Sie dazu in der rechten Menüspalte.
Elektronisches Ursprungszeugnis
Unterschriftsvollmachten
Hier finden Sie Hinweise zur Hinterlegung von Unterschriften bei der IHK: