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Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ-Web) / elektronische Bescheinigungen (eBS)
Allgemeine Informationen
Für die Teilnahme auf eUZ-Verfahren ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen IHK unabdingbar, da u.a. neben Registrierungscode auch eine Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente im Unternehmen erforderlich wird.
Unternehmen können Ursprungszeugnisse (UZ) und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer IHK elektronisch (online) beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet, siehe Hinweis zu Bearbeitungszeiten. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
Mit der IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis können Unternehmen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen, beantragen. Für die Registrierung werden im Rahmen der „Nutzerkennung“ künftig nur Zugangsdaten (Link zur Registrierungsseite plus Registrierungscode zur Aktivierung/Freischaltung) benötigt.
Mittels der passwortgeschützten „Nutzerkennung“ sowie alternativ der Digitalen Signatur wird die Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen auf eine rechtlich und technisch sichere Basis gestellt.
Vorteile der Web-Anwendung
- Schnellere Übertragung und kürzere Ladezeiten, da die eUZ-Anwendung eine Webanwendung ist.
- Für die Registrierung werden nur Zugangsdaten benötigt. Eine Signaturkarte ist nicht mehr zwingend notwendig. Als Alternative steht das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung.
- Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse.
- Eigenständiges Anlegen Ihrer Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
- Benutzereinstellungen pflegen: z. B.: Telefonnummer und E-Mail-Adresse einmalig angeben, die Daten werden dann bei jedem Antrag übernommen; Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
- Entwürfe speichern. Speichern Sie Ihren Antrag als Entwurf ab und vervollständigen Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt.
- Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter („Vier-Augen-Prinzip“) – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden.
- Erstellen Sie eine Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
- Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
- Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen. Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente
- Der Antrag kann zurückgezogen werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
Technische Voraussetzungen
Die neue eUZ Anwendung ist eine Webanwendung und hat daher andere technische Voraussetzungen als die Bestandsanwendung. Hier finden Sie die Anforderungen und Veränderungen.
Onboarding-Guide
Die Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 705 KB) führt Sie Schritt für Schritt durch den Onboardingprozess für Ihr Unternehmen. Alle Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor Sie als Unternehmen den Betrieb in der Anwendung “elektronisches Ursprungszeugnis” aufnehmen.
Nützliche Links
Auf der Webseite der IHK-Gesellschaft für Informationsverarbeitung finden Sie noch einmal alle Handbücher und Guides zum eUZ. Außerdem gibt es dort hilfreiche Videoanleitungen.