Lkw- und Omnibusfahrer
Grundqualifikation und Weiterbildung
- Vorbemerkungen
- I. Grundqualifikationspflicht für “Führerschein-Neulinge”
- II. Weiterbildung nach BKrFQG
- III. IHK-Prüfung “Grundqualifikation”
- IV. IHK-Prüfung “Beschleunigte Grundqualifikation”
- Informationen zur Prüfung
- Prüfungsinhalte
- Prüfungsarten
- Prüfungsanmeldung
- Online-Anmeldung zur Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation”
Vorbemerkungen
Durch die Richtlinie (EU) 2022/2561 vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, gewerblich eingesetzten Fahrern eine über die Fahrerlaubnis-Ausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung vorzuschreiben.
Umgesetzt wird die Richtlinie in Deutschland durch das sog. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und durch eine ergänzende Durchführungsverordnung (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung – BKrFQV).
Die Bestimmungen gelten für den Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und den Güterverkehr seit dem 10. September 2009.
I. Grundqualifikationspflicht für “Führerschein-Neulinge”
Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr, die ab den vorgenannten Stichtagen irgendeine der D- oder C-Fahrerlaubnisklassen an erwerben, sind verpflichtet, i.d.R. einen 140-stündigen Unterricht “beschleunigte Grundqualifikation” mit anschließender IHK-Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation” zu absolvieren.
II. Weiterbildung nach BKrFQG
Zusätzlich besteht für alle Fahrer, die innerhalb der Europäischen Union Beförderungen mit Fahrzeugen durchführen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1+E, C, C+E sowie D1, D1+E, D oder D+E erforderlich ist, die Verpflichtung, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung von mindestens 35 Stunden teilzunehmen.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
III. IHK-Prüfung “Grundqualifikation”
Die IHK-Prüfung “Grundqualifikation” besteht aus einer – im Vergleich zur Prüfung “Beschleunigte Grundqualifikation” (siehe unter IV.) – wesentlich umfangreicheren theoretischen und einer zusätzlichen praktischen Prüfung. Aufgrund des hohen Kosten- sowie Zeitaufwandes für die Vorbereitung sowie für die Ablegung dieser Prüfung dürfte die Wahl dieser Prüfungsart für den Prüfling nur in seltenen Ausnahmefällen sinnvoll sein (z. B. wenn das erforderliche Mindestalter zum Führen von Lkw bzw. Omnibussen noch nicht erreicht ist und Fahrzeuge dieser Kategorie auch tatsächlich in der Praxis bereits gelenkt werden sollen). Sofern ebenfalls keine klassische Berufsausbildung zum “Berufskraftfahrer/in” (Qualifikation gilt für den Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr) bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb (Qualifikation gilt für den Omnibusverkehr) absolviert wird, empfiehlt die IHK die Ablegung der IHK-Prüfung “Beschleunigte Grundqualifikation”.
Sofern Sie dennoch beabsichtigen, die Prüfung “Grundqualifikation” ablegen zu wollen, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der IHK zu Essen (Tel. 0201 1892-233, Herr Thorsten Jessen) erforderlich.
IV. IHK-Prüfung “Beschleunigte Grundqualifikation”
Informationen zur Prüfung
Ausführliche Informationen zu den Prüfungsinhalten (siehe Orientierungsrahmen), Beispiele für Musterprüfungen sowie Prüfungsmodalitäten finden Sie rechts im Download-Bereich. Prüfungstermine sowie zu beachtende Anmeldefristen für die Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Prüfungsterminübersicht.
Prüfungsinhalte
Über die Inhalte der jeweiligen Prüfungsart informiert die Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Die IHKs haben sog. Orientierungsrahmen erstellt, die darüber hinaus detaillierte Angaben zu den Prüfungsinhalten geben (siehe nebenstehenden Link).
Prüfungsarten
Prüfungsanmeldung
Für Prüfungstermine ab dem 13.05.2019 ist ausschließlich das nachfolgend wiedergegebene Online-Anmeldeformular zu verwenden. Eine persönliche Anmeldung im Hause der IHK zu Essen oder per Papier-Anmeldung kann ab dem 29.03.2019 nicht mehr vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie:
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