Nr. 4372400
Handelsregisterunternehmen

HR-Umsatzabfrage

Einstufung in die korrekte Grundbeitragsklasse, Abfrage von Umsatz und Anzahl der Beschäftigten
um Ihr Unternehmen laut Wirtschaftssatzung (II. Punkt 2.4.) korrekt in die Grundbeitragsklasse einstufen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe des Umsatzes 2021, 2022 und 2023 Ihres Gesamtunternehmens, unter Berücksichtigung des Gewerbesteuerzerlegungsmaßstabs (§29 Gewerbesteuergesetz (GewStG)), für den Kammerbezirk der IHK Magdeburg.
Der Umsatz wird bestimmt gemäß § 141 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung. Sollte Ihnen der Umsatz 2023 zurzeit noch nicht vorliegen, teilen Sie uns bitte den entsprechenden Umsatz des Vorjahres mit.
Darüber hinaus bitten wir Sie um Mitteilung der Anzahl Ihrer Mitarbeiter im Jahr 2021, 2022 und 2023 – Auszubildende bleiben außer Ansatz, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen sind voll zu berücksichtigen. Die Zahl der Arbeitnehmer bestimmt sich nach § 267 Abs. 5 HGB. Auf die Gesamtarbeitnehmerzahl des Unternehmens ist der Gewerbesteuerzerlegungsmaßstab (§29 GewStG) anzuwenden.
Wichtig: Liegt der Hauptsitz Ihres Unternehmens außerhalb des Kammerbezirkes der IHK Magdeburg, dann dürfen nur der Umsatz und die Mitarbeiter der Betriebsstätten aus dem Bezirk der IHK Magdeburg auf Grundlage des Gewerbesteuerzerlegungsmaßstabes (§ 29 GewStG) mitgeteilt werden. Gleiches gilt, wenn der Hauptsitz Ihres Unternehmens im Bezirk der IHK Magdeburg liegt und weitere Betriebsstätten außerhalb des Kammerbezirkes der IHK Magdeburg bestehen.
Die Grundbeitragsklassen sind im Rahmen der Wirtschaftssatzungen von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg festgelegt worden. Diese Satzungen wurden in unserer Kammerzeitschrift „Der Markt in Mitteldeutschland“ jeweils veröffentlicht und sind auch unter www.ihk.de/magdeburg - “Online-Service-Center” – Mitgliederverwaltung und Beitrag – Menü – “Wirtschaftssatzungen” abrufbar.