Programm "Weg vom Gas" geht weiter: Bis 200.000 Euro Tilgungszuschuss
Die "Weg vom Gas"-Förderung der NRW.BANK wird fortgeführt und erweitert. Ab 1. Juli 2024 können Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) bei der Umstellung ihrer Produktionsprozesse von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien gefördert werden. Neben einem günstigen Zinssatz umfasst das Angebot einen Tilgungsnachlass von bis zu 200.000 Euro.
Gefördert werden beispielsweise
- Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen
- Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher)
- Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik)
- Umstellung auf Ab- bzw. Prozesswärme
- Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal
Ein reiner Gebäudeheizungsaustausch ist nicht förderfähig.
Die maximale Kreditsumme beträgt zwei Millionen Euro. Das Angebot umfasst einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Investitionssumme bis maximal 200.000 Euro. Das Förderangebot ist eine Variante des NRW.BANK.Universalkredits.
Antragsberechtigt sind betroffene Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden und mit Sitz in NRW, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 10 bis 33 der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008, geführt wird.
(Quelle efa NRW, NRW.Bank)