Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen vor dem Inverkehrbringen der Geräte die Anforderungen der WEEE- und der RoHS-Richtlinie erfüllen. Sie werden durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. die Elektrostoffverordnung (ElektrStoffV) in deutsches Recht umgesetzt.