Wer ist IHK-Mitglied?
Nach den gesetzlichen Vorschriften gehören alle Gewerbetreibenden der IHK an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), gleichgültig, ob es sich um ein großes Unternehmen handelt oder lediglich eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen.
Die IHK-Zugehörigkeit und die Beitragspflicht enden erst mit der vollständigen Einstellung der gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit.
Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Mitgliedsbeitrag ermöglicht der IHK, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft objektiv, abwägend und ausgleichend zu erfüllen. Die Beiträge zur IHK sind deshalb öffentliche Abgaben (gesetzliche Pflichtbeiträge).