Berechnung des Beitrages
Die Höhe der IHK-Beiträge beschließt die IHK-Vollversammlung. Sie werden jährlich in der Wirtschaftssatzung veröffentlicht. Es wird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung so niedrig wie möglich gehalten wird.
Der Mitgliedsbeitrag besteht aus dem Grundbeitrag und einer Umlage. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird zur Berechnung der Umlage ein Freibetrag in Höhe von 15.340,- € abgezogen. Er wird nach der wirtschaftlichen Leistungskraft sowie der Rechtsform des Unternehmens gemäß der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung gestaffelt. Grundlage der Beitragsberechnung ist der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Die Veranlagung erfolgt für das aktuelle Wirtschaftsjahr zunächst vorläufig, basierend auf dem zuletzt bekannten Ertrag. Abrechnungen werden nach Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit) durch die Finanzbehörden erstellt.
Detaillierte Informationen das einzelne Wirtschaftsjahr betreffend entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wirtschaftssatzung.
Unternehmen, die sowohl eine handwerkliche als auch eine nichthandwerkliche Tätigkeit ausüben, gehören mit ihrem handwerklichen Teil der Handwerkskammer, mit ihrem nichthandwerklichen Teil der IHK an. Sie entrichten aber nur dann einen Beitrag an die IHK, wenn ihr nichthandwerklicher Umsatz 130.000 € jährlich übersteigt.
Bei Apothekeninhabern bemessen sich der Grundbeitrag und die Umlage nach einem Viertel des Gewerbeertrages/Gewinns aus Gewerbebetrieb.
IHK-Mitglieder, die gleichzeitig einer oder mehreren Kammern der Freien Berufe oder einer Landwirtschaftskammer angehören, können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Sonderregelung Gebrauch machen (sog. 10%-Regelung).
Rechtliche Grundlagen sind u.a.:
- IHK-Gesetz
- Beitragsordnung
- Wirtschaftssatzung
Anpassung der vorläufigen Veranlagung
Sofern Sie mit einem Ertragsrückgang im laufenden Jahr rechnen, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlung bei uns beantragen. Das entsprechende Dokument haben wir hier für Sie bereitgestellt:
- Anpassung für vollkaufmännisch geführte Unternehmen (Handelsregister) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 520 KB)
- Anpassung für nicht vollkaufmännisch geführte Unternehmen (Kleingewerbe) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 444 KB)
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Handelsregister | Kleingewerbe |
Eylem Toprak 05231-7601-15 |
Caroline Bothe 05231-7601-34 |