EU-Parlament stimmt zu: Recht auf Reparatur kommt

Das Europäische Parlament hat im April den neuen Regeln zum "Recht auf Reparatur" zugestimmt. Das Parlament und der Rat hatten sich Anfang Februar auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Hersteller müssen künftig während des Gewährleistungszeitraums einer Reparatur den Vorrang einräumen. Ersatzteile müssen zu einem annehmbaren Preis zur Verfügung stehen. Verbraucher profitieren zudem von einer Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden.
Von der neuen Regelung sollen nur die Produkte erfasst werden, für die bereits in der Ökodesignverordnung Reparaturvorgaben festgelegt wurden. Dazu zählen aktuell
  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner,
  • Haushaltsgeschirrspüler,
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion,
  • Haushaltskühlgeräte,
  • Elektronische Displays,
  • Schweißgeräte,
  • Staubsauger,
  • Server und Datenspeicherprodukte,
  • Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets
Die Anforderungen an die Reparierbarkeit betreffen die Erleichterung der Demontage, den Zugang zu Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen.
Demnach müssen die Hersteller die Verbraucher über ihre Rechte auf Reparatur informieren, Reparaturdienste anbieten, Angaben über Reparaturleistungen  machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucher:innen eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Für Waren, die im Rahmen der Garantie repariert werden, gilt eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie, was für die Verbraucher einen weiteren Anreiz darstellen soll, sich für eine Reparatur statt eines Austauschs zu entscheiden.
Außerdem soll ein Informationsformular zur Verfügung gestellt werden, das Kunden bei der Bewertung von Reparaturdienstleistungen unterstützt (Art des Defekts, Preis, Dauer der Reparatur). Zudem soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die es den Verbrauchern ermöglicht, örtliche Reparaturwerkstätten, Verkäufer von aufgearbeiteten Waren, Käufer von defekten Artikeln oder von Initiativen, wie Reparatur-Cafés, zu finden.
Die Vorschriften sollen helfen den EU-Reparaturmarkt zu stärken und die Reparaturkosten zu senken. Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis bereitstellen und dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden, die die Reparatur behindern. Insbesondere dürfen sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern. Auch dürfen sie die Reparatur eines Produkts nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen oder weil es zuvor von jemand anderem repariert wurde, ablehnen.
Die Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen, Reparaturfonds oder der Förderung lokaler Reparaturinitiativen. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden, was in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist.  
Es soll eine europäische Reparaturplattform eingerichtet werden, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Das Europäische Parlament hat der Einigung zugestimmt, der Rat muss den Text noch förmlich verabschieden. Sobald das geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. 
(Quelle DIHK, EU-Kommission)