Banken und Versicherer legen gemeinsamen ESG-Datenkatalog vor

Wirtschaft, Banken und Versicherer müssen im Zuge der EU-Nachhaltigkeitsregulierung immer detailliertere Daten zur Nachhaltigkeit vorlegen. Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Damit sollen die ESG-Datenabfragen bei Unternehmen weiter harmonisiert werden.
Zielgruppe des ESG-Datenkatalogs (pdf, Excel) sind Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Daher orientiert sich der ESG-Datenkatalog wo möglich an den Regeln und Methoden der CSRD bzw. der dahinterstehenden Berichtsstandards (ESRS). Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt der Datenkatalog weitere für Versicherungen und Banken wichtige regulatorische Rahmenwerke vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement. Kleine und mittelständische Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten dieses ESG-Datenkatalogs.
Der ESG-Datenkatalog soll Banken und Versicherern dazu dienen, sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen als auch den gesetzlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.
Der Datenkatalog soll die Abfragen vereinheitlichen, auf die wichtigsten Informationen fokussieren und den Prozessaufwand für alle Beteiligten reduzieren. So soll der ESG-Datenkatalog zu besserer Datenqualität und -vergleichbarkeit beitragen. Der Datenkatalog enthält keine sektor- oder transaktionsspezifischen Daten und ist auch nicht mit einem standardisierten Bewertungssystem verknüpft. Die Nutzung ist freiwillig.
(Quelle GDV)