DIHK: 50 konkrete Vorschläge für Bürokratieabbau in der EU

Bürokratie bremst die deutsche Wirtschaft aus. Das bestätigen 95 Prozent der befragten Unternehmen im DIHK-Unternehmensbarometer zur EU-Wahl 2024. Bürokratieabbau ist für sie die Top-Priorität, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu steigern. Die DIHK zeigt in einem aktuellen Papier mit mehr als 50 Vorschlägen zur Bürokratieentlastung bei EU-Gesetzen konkrete Ansatzpunkte für Entlastungen auf.
Auch die EU-Kommission will handeln und hat eine Initiative ins Leben gerufen, um bestehende Berichtspflichten abzubauen. Nach Ansicht der DIHK kommen aber weiterhin neue Pflichten auf die Unternehmen zu – durch Gesetze, die noch verhandelt werden, wie die Green Claims Richtlinie oder durch die Implementierung der bereits verabschiedeten Gesetze.
Die IHK-Organisation legt mit dem Papier über 50 Vorschläge für Vereinfachungen bei EU-Gesetzen vor. Darunter sind auch aktuelle Beiträge für Entlastungen in den für die Unternehmen besonders belastenden Rechtsakten wie der Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD), der Green Claims-Verordnung oder der Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Aus Sicht der Unternehmen sollten diese Regelungen dringend vereinfacht bzw. überarbeitet werden. Das sei auch deshalb geboten, weil viele dieser Maßnahmen sogenannte indirekte „Trickle-Down-Effekte“ verursachten, wodurch die Regelungen sowie deren Berichtspflichten – anders als vom Gesetzgeber vorgesehen – die Breite der Wirtschaft und damit auch kleine und mittlere Unternehmen beträfen.
Neben dem Bürokratieabbau leistet nach Einschätzung der DIHK auch eine bessere Rechtsetzung einen wertvollen Beitrag, um eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu erhalten. Das gelte besonders im Hinblick auf die Qualität der verabschiedeten Gesetze. Denn je einfacher und verständlicher Gesetze seien, desto praktikabler sind sie für die Betriebe. Gerade im Rahmen des Green Deals scheinen die Prinzipien der besseren Rechtsetzung nur bedingt Anwendung gefunden zu haben. Dies schlage sich in kaum bis gar nicht umsetzbaren Gesetzen nieder, die zum einen in der Praxis ihre grundsätzliche Zielsetzung verfehlten und zum anderen die europäische Wirtschaft lähmten. Unternehmen seien nur noch mit dem Monitoring, der Umsetzung von Gesetzen und dem Schreiben von Berichten beschäftigt sind, anstelle sich ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen – dem innovativen Wirtschaften.
Im schlimmsten Fall entschieden sich Unternehmen, so die DIHK, ihre Investitionen und Wertschöpfung ins EU-Ausland zu verlagern, da dort die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorteilhafter seien. Die DIHK empfiehlt deshalb, dass die Prinzipien der besseren Rechtsetzung konkrete und konsequente Anwendung finden müssen. Dies beginne bei einer Folgenabschätzung für alle wirtschaftsrelevanten Gesetze, bei der auch KMU-Tests und Wettbewerbsfähigkeitschecks durchgeführt werden. Zeitdruck sollte keinen Grund darstellen, um eine angemessene Folgenabschätzung auszulassen.
(Quelle DIHK)