SOLAS: Wiegepflicht für Container im Seeexport

Container dürfen nur noch auf Seeschiffe verladen werden, wenn die verifizierte Bruttomasse vorliegt. Für die Ermittlung des Gewichts sowie für die rechtzeitige Übermittlung der Angaben an die Reederei ist der Befrachter verantwortlich.
Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die International Maritime Organization (IMO), beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff vom Befrachter zu verifizieren und zu dokumentieren ist.  
Die Verladung eines Containers auf ein Schiff ist ohne eine bestätigte Bruttomasse nicht mehr möglich. Die Bruttomasse des Containers muss vom Befrachter zudem rechtzeitig an die Reederei mitgeteilt werden. Die ausführlichen SOLAS (Safety of the life at Seas)-Richtlinien finden Sie unter: "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/ Rundschreiben 1475)" 
Methoden zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse
Methode Nr. 1: Nachdem der Container beladen und versiegelt wurde, kann der Befrachter den beladenen Container verwiegen oder Vorkehrungen treffen, dass dieser von einer dritten Partei gewogen wird. Bei der Verwiegeeinrichtung muss es sich um eine kalibrierte und zertifizierte Vorrichtung handeln.
Methode Nr. 2: Der Befrachter kann sich eine Methode zertifizieren lassen, wonach alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen, gewogen werden. Anschließend muss noch das Eigengewicht des Containers zu der Summe der Einzelmassen addiert werden. Informationen zu den einzelnen Berechnungsschritten der Methode 2 finden Sie in der o.g. Richtlinie.
Die BG Verkehr hat hierzu in Abstimmung mit den europäischen Nachbarhäfen folgende Festlegungen getroffen: 
  • Bei der Verwiegung des gesamten beladenen Containers (Methode 1) ist eine Waage der Genauigkeitsklasse IIII oder höher nach der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. Die Verwiegung auf einem Fahrgestell oder Anhänger ist grundsätzlich möglich. Dabei ist Ziff. 11.1 der "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/Rundschreiben 1475)" zu beachten 
  • Befrachter, die die Bruttomasse durch Berechnung der einzelnen Bestandteile bestimmen wollen (Methode 2), können die Zertifizierung im Rahmen einer vorhandenen Zertifizierung (ISO, AEO) und unter Beibehaltung bereits entwickelter Geschäftsprozesse sicherstellen. Bei Verwiegungen ist eine Waage der Genauigkeitsklasse III der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden.
Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt.
Verantwortlichkeit
Der Befrachter ist für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse eines Containers zuständig. Beim Befrachter handelt es sich also um die Person, die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen ist (in deren Namen oder in deren Auftrag) ein Beförderungsvertrag mit einer Reederei geschlossen wurde. Mit der Mitteilung an die Reederei erfüllt der Befrachter seine Verpflichtung aus den SOLAS-Richtlinien. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen fällt in den Verantwortungsbereich der Reederei. 
Container ohne bestätigte Bruttomasse
Seit dem 1. Juli 2016 darf kein Container ohne verifizierte  Angabe der Bruttomasse verladen werden. 
Erhebliche Abweichungen bei der Bruttomasse
Sollte  bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Bruttomasse falsch angegeben wurde, wird die Dienststelle Schiffssicherheit, Berufsgenossenschaft Verkehr, ein Verladeverbot aussprechen, das solange gilt, bis die verifizierte Bruttomasse vorliegt. Wenn Kontrollverwiegungen ohne Beanstandung durchgeführt wurden, trägt die Kosten die Behörde. Ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt. 
Leercontainer
Wenn Leercontainer auf ein Schiff verladen werden sollen, muss sichergestellt werden, dass diese Container auch tatsächlich leer sind. Als bestätigte Bruttomasse gilt in diesen Fällen das Leergewicht des Containers gemäß der angegebenen ISO-Markierung. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt 12 der SOLAS-Richtlinien. 
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ)
Aufgrund der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zum 1. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Zusammenarbeit mit „Deutsche Flagge“ die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern“ zusammengestellt. Sie finden diese Antworten in der Rubrik „FAQ“. 
Ansprechpartner
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Thomas Crerar
Telefon: +49 40 361 37 744
Fax: +49 40 361 37 204
E-Mail: thomas.crerar@bg-verkehr.de
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Quelle: Deutsche Flagge