Exportkontrolle

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geht in § 1 vom Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs aus.
Nach § 4 AWG sind aber Beschränkungen möglich, um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.
Auf dieser Grundlage sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten geregelt. Die AWV ist fortlaufenden Änderungen unterworfen. Die Bestimmungen ermöglichen insbesondere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern.
Darüber hinaus sind die Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union (EU) für solche Güter zu beachten, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können ("dual-use" Güter).
Auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (BAFA) finden Sie weitergehendes Informationsmaterial mit einer umfangreichen Sammlung von Merkblättern zu den unterschiedlichen Themen der Exportkontrolle. Das BAFA veröffentlicht monatlich den Newsletter "Exportkontrolle Aktuell".
Die interaktive Sanktions-Übersichtskarte („ EU Sanctions Map“) der Europäischen Kommission liefert einen Überblick welches Land mit Sanktionen belegt ist.
Unverzichtbar ist mittlerweile auch die Beachtung des US-Exportrechts, welches für Exporte deutscher Güter, die das direkte Produkt von US-Technologie und Software sind, wenn diese in bestimmte Länder ausgeführt werden sollen, gilt. Zudem regelt das US-Recht zwingend alle deutschen Ausfuhren mit einem Mindestanteil kontrollierter amerikanischer Bestandteile. In all diesen Fällen muss bei einem Export neben den deutschen bzw. den Exportbestimmungen der EU die US-Exportbestimmungen berücksichtigt werden.