Carnet A.T.A.: Checkliste für die Benutzung

Sofort nach Ausgabe des Carnets
Nämlichkeit bei Ihrem örtlich zuständigen Zollamt sichern lassen, das heißt, die Übereinstimmung der Warenliste mit den tatsächlich mitzunehmenden Waren bestätigen lassen. Die entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten Feldern auf der Vorder- und Rückseite des Carnet-Deckblattes vor. Es empfiehlt sich, vor Antritt der Reise – aber nach der Nämlichkeitssicherung – das gesamte Carnet-Deckblatt zu kopieren. Dieses kann bei Unregelmäßigkeiten oder auch möglichen Reklamationen eine Hilfe sein.
Vor jeder Reise ein gelbes Ausfuhrblatt vom Zollamt (heimisches Zollamt bzw. Zollamt an der EU-Außengrenze) abfertigen lassen.
Bei Einfuhr ins Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt die folgenden Felder des Einfuhrblattes (weiß) ausfüllen:
Feld D
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Feld E
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Feld Fa
nur die Positionen der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich mitnehmen
Feld Fb
Ort und Land der Verwendung der Waren
Feld F
unten rechts
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten auf dem Stammabschnitt sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen.
  • Sind die richtigen Positionsnummern der eingeführten Waren eingetragen worden?
  • Wurde eine verkürzte Wiederausfuhrfrist eingetragen? Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Ist die gesetzte Frist zu kurz, um Fristverlängerung bitten. Stellt sich erst später heraus, dass die Frist zu kurz ist, von einem anderen Zollamt im Einfuhrland Frist verlängern lassen.
Bei Ausfuhr aus dem Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt die folgenden Felder des Wiederausfuhrblattes (weiß) ausfüllen:
Feld D
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Feld E
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Feld Fa
nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich ausführen.
Nummer des Einfuhrblattes eintragen, mit dem die Waren wie unter Fa) aufgelistet eingeführt wurden
Feld Fb
bis
Feld Fd
Nur ausfüllen, wenn Waren im Ausland verbleiben. Dann die Positionsnummern der
allgemeinen Liste eintragen, die Sie nicht wieder ausführen
Feld F
unten rechts
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten auf dem Stammabschnitt sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen.
  • Sind die richtigen Positionsnummern der ausgeführten Waren eingetragen worden?
Nicht durchwinken lassen! Auf Abfertigung durch einen Grenzzollbeamten bestehen.
Bei der Durchfuhr/im Transit
Wie bei einer Ein- bzw. Wiederausfuhr verfahren (Felder D und E).
Feld Fa
Wie bei einer Ein- bzw. Wiederausfuhr verfahren (Felder D und E).
Wiedereinfuhr in die EU
Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes und nach der letzten Einfuhr in die EU bzw. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets den Vordruck unverzüglich an die IHK zurückgeben.
Rückforderung der Carnets
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der IHK (3 Jahre nach dem Ende der Gültigkeit) kann das Carnet innerhalb von drei Monaten zurückgefordert werden. Nach Ende dieser Rückforderungsfrist wird das Carnet von der IHK vernichtet.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: November 2023