Carnet A.T.A.
Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)
Als neuen Service Ihrer IHK bieten wir Ihnen mit der IHK Webanwendung eCarnet die Möglichkeit Carnets ATA/CPD online bei uns zu beantragen.
Das Carnet A.T.A.
Ein Carnet A.T.A. ist ein „Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren".
![Peru führt Carnet A.T.A. ein Formular A.T.A. Carnet](/blueprint/servlet/resource/image/5317830/teaserimage/882/588/d98fb9ec1ec5b232964df2ad319ea9dc/gF/carnetwasserzeichen.jpg)
Peru führt Carnet A.T.A. ein
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Ende 2023 bekanntgegeben, dass die Nutzung des Carnet A.T.A. ab dem 30. April 2024 in Peru möglich ist.
![Russland, Belarus und Ukraine: Keine Carnet ATA für diese Länder Das Bild zeigt eine Kirche in Sankt Petersburg](/blueprint/servlet/resource/image/4458376/teaserimage/882/588/858d68cf7066ebb239f4fd6c3a027a47/YR/russland-ahk-russland.jpg)
Russland, Belarus und Ukraine: Keine Carnet ATA für diese Länder
Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen werden bis auf Weiteres keine Carnet mehr für Russland, Belarus und die Ukraine ausgestellt.
Vorübergehende Verwendung ohne Carnet ATA
Wie läuft das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr von Waren ab, wenn das Empfangsland kein Carnet ATA akzeptiert?