Forschung und Innovation: Was wird wie gefördert?
Die Europäische Union, der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen fördern unternehmerische Anstrengungen gerade im Bereich Forschung und Entwicklung mit öffentlichen Mitteln. Verstärkt bieten inzwischen auch Banken und private Investoren "Venture Capital" für innovative Ideen und Konzepte. Die Vielzahl der "Töpfe" bleibt für den Laien unüberschaubar. Die IHK-Innovationsberatung informiert über die Rahmenbedingungen von Wettbewerben und Förderprogrammen, gibt Hinweise, welche Förderprogramme für bestimmte Fragestellungen interessant sein könnten und vermittelt Kontakte zu Experten für einzelne Programme.
- Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage)
- Innovationsgutschein (MID)
- Digitalisierungsgutschein (MID)
- Analysegutschein (MID)
- Digitale Sicherheit (MID)
- Go-to-Market Gutschein
- go digital
- go inno - Innovationsmanagement
- Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- progres.NRW – Innovation
- FH Kooperativ
- Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
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Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage)
Mit der steuerlichen FuE-Förderung will die Bundesregierung themenübergreifend gezielte Anreize setzen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Bei der Forschungszulage handelt es sich um keine direkte Forschungsförderung über einen Projektträger, sondern es erfolgt ein Zuschuss im Rahmen einer Steuerrückerstattung.
Innovationsgutschein (MID)
Zuschüsse für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. die wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen.
Digitalisierungsgutschein (MID)
Der Zuschuss zu externen Beratungen und Umsetzungsprojekten sowie prozessspezifischer Software soll die Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben.
Analysegutschein (MID)
Der Zuschuss zu externen Analyse- und Beratungsleistungen soll die Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben.
Digitale Sicherheit (MID)
Der Zuschuss zu externen Analyseleistungen sowie zu Schulungen und Cybersicherheits-Software soll die Digitale Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben.
Go-to-Market Gutschein
Mit dem Zuschuss werden junge, nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen bei der Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts gefördert.
go digital
Mit Beratungsleistungen in den drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" unterstützt go-digital kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der geltenden Förderrichtlinie ab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt.
go inno - Innovationsmanagement
Zuschüsse für Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Damit soll das betriebliche Innovationsmanagement professionalisiert werden.
Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)
Das NRW-Programm "Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)" bezuschusst für die Dauer von 24 Monaten die Einstellung junger Hochschulabsolvent(inn)en in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM ist das themenoffene Basisprogramm des Bundes für marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der mittelständischen Wirtschaft. Es bezuschusst Einzel- und Kooperationsprojekte von Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Kooperationspartner können andere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen sein.
progres.NRW – Innovation
progres.NRW – Innovation bezuschusst Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte im Sinne von Artikel 25 der AGVO, um klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren beziehungsweise die Transformation des Energiesystems und der industriellen Produktion zu unterstützen.
FH Kooperativ
Unternehmen forschen in auf drei Jahre angelegten Projekten gemeinsam mit Fachhochschulen an der Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen für die betriebliche Praxis. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FHs und Hochschulen in den Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Unternehmen müssen mindestens 7,5 bzw. 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Drittmittel beisteuern.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
Antragsberechtigt sind KMU, die im Hauptgewerbe betrieben werden. Nicht antragsberechtigt sind Vereine, gGmbH oder Anmeldegemeinschaften. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung (oder noch nie zuvor) weder ein Patent noch ein Gebrauchsmuster angemeldet haben. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fördervorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Antragsbearbeitungszeit gibt das BMWK mit ca. drei bis vier Wochen an. Beauftragen Sie also zum Beispiel nicht vor dem WIPANO-Antrag einen Patentanwalt mit der Patentanmeldung.