Go-to-Market Gutschein

Mit dem Förderprogramm „Go-to-Market Gutschein“ fördert die Landesregierung NRW Start-Ups bei der Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Start-Ups (nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die zudem alle folgenden Bedingungen erfüllen: Das Start-Up hat
  • noch keine Gewinne ausgeschüttet,
  • nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und
  • kein anderes Unternehmen übernommen beziehungsweise ist nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen,
es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit bzw. des übernommenen Unternehmens macht im Geschäftsjahr vor der Übernahme weniger als 10 Prozent des Umsatzes des antragsstellenden Unternehmens aus. Als Zeitpunkt der Gründung gilt die erstmalige Eintragung ins Handelsregister oder die erstmalige Anzeige zum Gewerberegister.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen aus den Bereichen
  • Dienstleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
  • Dienstleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools),
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Obligatorisches Coaching/Mentoring: Beratungsleistungen durch Coach:in bzw. Mentor:in (Das Start-up ist verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal jeweils einen verbindlichen Termin im Rahmen des Coachings/Mentorings wahrzunehmen)

Wie wird gefördert?

Pro Vorhaben können während einer Laufzeit von 12 Monaten maximal 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben eingeplant werden. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hieraus ergibt sich eine Zuwendung von maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 15.000 Euro. 
Die Beratungsleistungen für das obligatorische begleitende Coaching/Mentoring können insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro als Anteil der projektbezogenen Ausgaben (Zuwendung in Höhe von maximal 3.500 Euro) gefördert werden.
Jedes Start-up kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.
Vollständige Anträge können fortlaufend bis zum 31. Oktober 2026 über das EFRE-Online-Portal eingereicht werden.

Wer darf als Coach:in bzw. Mentor:in eingesetzt werden?

Personen, die Erfahrung im Start-up-Coaching besitzen und über mindestens vier der Kompetenzen aus dem folgenden Leistungsspektrum verfügen: Produktdefinition und Ideenvalidierung, Geschäftsmodell- und Strategieentwicklung, Unterstützung bei Umsatz- und Finanzplanung und Unternehmensbewertungen, Erstellung von Geschäftsplänen und -präsentationen, Coaching für Verhandlungen mit Kundinnen und Kunden sowie Coaching für Verhandlungen mit Investorinnen und Investoren.
Personen, die über Fachexpertise und Branchenkenntnisse, z.B. im Vertrieb oder Marketing, sowie über ein bewährtes Netzwerk zu etablierten Unternehmen verfügen, um die Start-ups systematisch für Kooperationen oder die Gewinnung von Pilotkundinnen und -kunden zu vernetzen.