Aktuelles: Arbeitsschutz
Entwurf des Produktsicherheitsgesetzes
Ab 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Artikel 1 Absatz 2), die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Einige Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 müssen bis zum 13. Dezember 2024 national umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
(Quelle Deutscher Bundestag)
baua Aktuell: Mensch im Mittelpunkt der Arbeitsgestaltung
Die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen gilt als ein wesentlicher Grundsatz einer menschengerechten Arbeitsgestaltung. Vor dem Hintergrund aktueller Trends wie Künstlicher Intelligenz, Fachkräftemangel und neuer Formen der Organisation von Arbeit ist das Thema von großer Relevanz. In "baua: Aktuell" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Einblicke in die Forschung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung.
(Quelle BAuA)
Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft
Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
(Quelle EU-Amtsblatt)
© IHK
Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Im Oktober und November wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.4 Unterkünfte
- TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
- TREMF MR Magnetresonanzverfahren
- TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
- TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.4 Unterkünfte
- TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
- TREMF MR Magnetresonanzverfahren
- TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
- TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
(Quelle BAuA)