Corona-Krise
Wir haben eine Übersicht mit Information, hilfreichen Links und Tipps sowie den Ansprechpartnern für unsere von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zusammengestellt.
Informationen für Unternehmen
Wir haben eine Übersicht mit Information, hilfreichen Links und Tipps sowie den Ansprechpartnern für unsere von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zusammengestellt.
- Wo kann ich mich informieren?
- 3G am Arbeitsplatz, Tests und Home-Office
- Darf ich mein Unternehmen öffnen?
- Welche Zuschussprogramme kann ich aktuell beantragen?
- Hessen-Mikroliquidität
- Rechtliche Fragen
- Kurzarbeitergeld
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Liquiditätssicherung
- Grundsicherung für Unternehmer
- Außenwirtschaft
- Prüfungen und Ausbildung
- Quarantäne – Entschädigung
Wo kann ich mich informieren?
Die IHK-Organisation stellt laufend aktuelle Informationen für die Unternehmen zusammen:
Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infornationen? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen finden Sie in einer FAQ-Liste des DIHK rund um das Corona-Virus:
Aktuelle Information aus dem Landkreis Limburg-Weilburg finden Sie unter:
3G am Arbeitsplatz, Tests und Home-Office
Die verpflichtenden Regelungen zur 3G am Arbeitsplatz, Testangeboten und Home-Office sind zum 20. März 2022 außerkraftgetreten.
Unternehmen können entsprechende Maßnahmen im Rahmender Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegen.
Darf ich mein Unternehmen öffnen?
Die Beschränkungen durch die Coronavirus-Schutzverordnung laufen aus. Ab dem 2. April 2022 gelten nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Diese sehen lediglich das Tragen von Masken in Arztpraxen und Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten sowie Bussen und Bahnen vor. Eine inzidenzabhängige Hotspot-Regelung wird derzeit in Hessen nicht umgesetzt.
Die jeweils geltenden Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes Hessen und beim Landkreis Limburg Weilburg.
Hinsichtlich der Hygienemaßnahmen bietet das Robert-Koch-Institut Anleitungen und Hilfe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes wird auf den Seiten des BMAS erläutert:
https://www.bmas.de/DE/Corona/arbeitsschutz-massnahmen.html
https://www.bmas.de/DE/Corona/arbeitsschutz-massnahmen.html
Welche Zuschussprogramme kann ich aktuell beantragen?
Aktuell beantragbar sind:
Hilfsprogramm
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Für wen?
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Förderzeitraum
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Beantragbar bis
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Antrag stellt:
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Überbrückungshilfe IV
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Unternehmen und Selbstständige im Haupterwerb, die vor dem 30. September 2021 gegründet wurden und zwischen Januar und März 2022 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
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Januar bis Juni 2022
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15. Juni 2022
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Prüfende*r Dritte*r
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Neustarthilfe 2022
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Soloselbstständige, die vor dem 1. Oktober 2021 gegründet haben, weniger als eine Vollzeit-Angestellte haben und keine Überbrückungshilfe für den gleichen Zeitraum beantragt haben.
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Januar bis März 2022
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30. April 2022
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Unternehmer*in selbst oder prüfende*r Dritte*r
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Nationale Hilfsmaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen müssen in Brüssel genehmigt werden. Darunter fallen auch die zahlreichen Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise auf die Beine gestellt hat. Neben Zuschüssen werden Kredite oder auch Rekapitalisierungsmaßnahmen – zum Beispiel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – gewährt. Für diese Maßnahmen gilt ebenfalls der EU-Beihilferahmen.
Hessen-Mikroliquidität
Die WIBank bieter ein ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige an, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmersichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Der Darlehensbetrag muss zwischen 3.000 und 35.000 Euro liegen. Es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich und es besteht ein einheitlicher, ratingunabhängiger Zinssatz von 0,75 Prozent p.a. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten beiden Jahre tilgungsfrei. Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weiter Kosten möglich. Das Programm Hessen-Mikroliquidität wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier bei der WIBank.
Bitte folgen Sie dort der Anleitung “Mein Weg zum Darlehen Hessen-Mikroliquidität” unter Downloads.
Bitte folgen Sie dort der Anleitung “Mein Weg zum Darlehen Hessen-Mikroliquidität” unter Downloads.
Rechtliche Fragen
Rechtliche Fragen zum Beispiel zu ausgefallenen Veranstaltungen (Messen), vertraglichen Gestaltungen oder arbeitsrechtlichen Auswirkungen beantwortet Ihnen:
Kurzarbeitergeld
Erleiden Unternehmen durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall frühzeitig Kontakt zu ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und die Möglichkeiten von Kurzarbeit besprechen.
Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.
Weitere Informationen und formloses Antragsformular
Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 20. Juli 2021 weitere Detailregelungen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2020 veröffentlicht.
Weitere Informationen
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Wenn Ihr Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise gerät, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, dem Unternehmen finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen.
Weitere Informationen und formloses Antragsformular
Sonder-Newsletter “Steuern | Finanzen | Mittelstand”
Liquiditätssicherung
Die Auswirkungen des Corona-Virus können die Liquidität einiger Unternehmen belasten. Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Hessen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen vergibt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bzw. werden von der Bürgschaftsbank Hessen besichert.
Grundsätzlich gilt: Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
Die Förderberater der hessischen Industrie- und Handelskammern informieren und beraten individuell und diskret über Förderinstrumente. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
IHK-Ansprechpartner:
Jan-Oke Schöndlinger
Telefon: 06431 210-131
E-Mail: j.schoendlinger@limburg.ihk.de
Jan-Oke Schöndlinger
Telefon: 06431 210-131
E-Mail: j.schoendlinger@limburg.ihk.de
Grundsicherung für Unternehmer
Um den Lebensunterhalt der Selbstständigen zu sichern, wird Unternehmern in der Corona-Pandemie ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung gewährt.
Außenwirtschaft
Was ist bei notwendigen Geschäftsreisen ins Ausland oder der Einreise nach Deutschland zu berücksichtigen?
Nicht alle Reisen lassen sich durch Telefonkonferenzen ersetzen. Manchmal müssen dringende Teile angeliefert werden oder Techniker eine Maschine reparieren. Dies stellt Firmen vor große Herausforderungen. Informationen zu Sicherheit, Ein-, Aus- und Rückreisen haben wir auf einer eigenen Internetseite für Sie zusammengefasst:
Wie ist die Situation in anderen Ländern der Welt?
Über die Situation in den einzelnen Ländern informiert Germany Trade & Invest (GTAI) auf ihrer Internetseite.
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) unterstützen Unternehmen auf der ganzen Welt und bieten einen umfassenden Überblick über drängende Fragen während der Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft weltweit.
Maßnahmen im Bereich Zölle und Steuern
Das Coronavirus hat Auswirkungen auf den Außenwirtschaftsverkehr. Im Bereich des Zolls betreffen diese die Aufrechterhaltung des Abfertigungsbetriebs in Zollämtern, den Warenverkehr mit China, Lieferketten sowie die Ein- und Ausfuhr von Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung.
Auch Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, sind wegen der Corona-Krise angepasst worden.
Die Zollverwaltung hat Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll zusammengestellt:
Die Zollverwaltung hat Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll zusammengestellt:
Prüfungen und Ausbildung
Die Auswirkungen der Corona-Krise betreffen immer mehr Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Prüfungsteilnehmer. Hier erhalten Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Durchführung der IHK-Prüfungen sowie zu den Auswirkungen in der Aus- und Weiterbildung.
Fragen und Antworten finden Sie hier.
Quarantäne – Entschädigung
Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird bzw. abgesondert wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für längstens 6 Wochen, soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt, die Lohnfortzahlung zu übernehmen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag bei der zuständigen Behörde erstattet, wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen vorliegen.
NEU
In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig für die Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 IfSG, soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt.
In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig für die Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 IfSG, soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Antragstellung erfolgt über eine Onlineformular unter https://ifsg-online.de .