Corona-Krise

IHK berät zu Corona-Soforthilfe

1. April 2020 – Die IHK Limburg unterstützt Unternehmen bei der Beantragung der Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes. Zudem beraten die Experten der IHK zu Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen.
Die Corona-Pandemie hat auf die heimische Wirtschaft enorme Auswirkungen. „Viele vor allem kleine und mittlere Betriebe sowie Einzelunternehmer sind unverschuldet in ihrer Existenz bedroht. Angesichts von Umsatzeinbrüchen brauchen sie rasch Liquidität“, sagt Ulrich Heep, Präsident der IHK Limburg.
Das Corona-Soforthilfeprogramm des Landes unterstützt Unternehmen aller Branche mit einem einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen zu mindern und Arbeitsplätze zu sichern. Es setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses. Anträge können seit dem 30. März und noch bis zum 31. Mai 2020 beim Regierungspräsidium Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe gestellt werden.
IHK-Service zur Soforthilfe
„Wichtig ist, dass die Hilfsgelder unbürokratisch so schnell wie möglich bei den Betrieben ankommen. Deshalb haben wir unser Service-Team erweitert und beraten die Unternehmen bei der Beantragung der Zuschüsse. So wollen wir sie unterstützen, dass sie schnell aus der Zahlungsklemme herauskommen“, sagt Hauptgeschäftsführerin Monika Sommer.
An den ersten beiden Tagen wandten sich rund 150 Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zum Antragsprozess und den notwendigen Unterlagen an die Berater der IHK. Auch die Berechnung des Liquiditätsengpasses bereitete gerade bei Einzelunternehmern in der Praxis Schwierigkeiten. Überwiegend wurde das Antragsverfahren aber als gut handhabbar beschrieben, wenn man sich an die Anleitungen halte.
Beratung und Information
Die IHK informiert ständig aktuell auf ihrer Sonderseite www.ihk-limburg.de/corona. Neben den Hinweisen zur Beantragung der Corona-Soforthilfe finden Betriebe dort auch eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität, die Hilfestellung dazu gibt, woran Unternehmer denken sollten. Darüber bietet die Seite Informationen zu Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen, zur Beantragung von Kurzarbeitergeld sowie von finanziellen Förderprogrammen und Bürgschaften als auch zu IHK-Prüfungen und den Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung.
IHK-Ansprechpartner für Fragen zu den Folgen der Coronakrise
Corona-Soforthilfe
Michael Hahn
06431 210-130
m.hahn@limburg.ihk.de
Außenwirtschaft
Alfred Jung
06431 210-140
a.jung@limburg.ihk.de
Liquiditätssicherung
Jan-Oke Schöndlinger
06431 210-131
j.schoendlinger@limburg.ihk.de
Prüfungen und Ausbildung
Jutta Golinski
06431 210-150
j.golinski@limburg.ihk.de
Rechtlicher Rahmen
Sebastian Dorn
06431 210-120
s.dorn@limburg.ihk.de
Steuerliche Liquiditätshilfe
Michael Müller
06431 210-110
m.mueller@limburg.ihk.de

Unterstützung des Landes bei der Bereitstellung von Infektionsschutzmaterial

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bittet der Hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir die hessischen Unternehmen um Unterstützung bei der Bereitstellung von Infektionsschutzmaterial, um insbesondere unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens weitere Infektionen zu verhindern.

Betriebe, die nicht benötigte Bestände dem Land Hessen verkaufen möchten oder die dringend benötigten Artikel herstellen können, können sich unter beschaffungsmanagement-corona-wu@hmdis.hessen.de an den Beauftragten des Beschaffungsstabes der Landesregierung wenden.