Immobiliardarlehensvermittler
Antragsformulare
Sowohl der Immobiliardarlehensvermittler als auch die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen müssen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das bereits vom Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerrecht bekannte Register nach § 11a GewO eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Erlaubnis und Registrierung nicht bei der IHK, sondern bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (Landkreise) zu stellen sind.
Die Ansprechpartner bei Fragen zum Erlaubnisverfahren und Erlaubnisanträge finden Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Kreisverwaltung: