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Nr. 6394
Finanzanlagenvermittler / Honorar-Anlagenberater

Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"

Die Neuregelung der Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO sieht unter anderem vor, dass neben der persönlicher Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen Gewerbetreibende künftig auch eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen haben. Für Letzteres müssen Finanzanlagenvermittler – soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen.
Näheres zur Sachkundeprüfung ist in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt. Zusammen mit einem Expertengremium hat der DIHK einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll.
Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Tanja Stricker-Schuhmacher
Recht und Fair Play
Sachbearbeiterin