Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"

Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" in der IHK Limburg

Wer ungebunden und gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder über den Abschluss von Verträgen über Finanzanlagen beraten will, benötigt seit dem 1. Januar 2013 für diese Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung.
Die Erlaubnis setzt unter anderem auch den Nachweis von Sachkunde voraus. Dieser kann durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation erbracht werden. Eine Aufstellung gleichgestellter Berufsqualifikationen finden Sie hier.
Wer einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung „geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ablegen. (Gesetzliche Grundlagen in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV) .
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan Die Prüfungen finden an bundesweit einheitlichen Prüfungsterminen statt. Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Die Prüfungen in Limburg finden nur statt, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern verbindlich anmeldet.
Unsere Prüfungstermine für 2025
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss

26. März 2025

27. März 2025 24. Februar 2025
22. Oktober 2025 23. Oktober 2025 22. September 2025
Folgende Kosten kommen bei der Teilnahme an der Prüfung auf Sie zu:
Vollständige Prüfung in allen Kategorien (schriftlich und praktisch) 435 Euro
Vollständige Prüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch) 390 Euro
Vollständige Prüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch) 340 Euro
Teilprüfung schriftlich in allen Kategorien 350 Euro
Teilprüfung schriftlich in 2 Kategorien 280 Euro
Teilprüfung schriftlich in 1 Kategorie 230 Euro
Wiederholung der praktischen Prüfung 85 Euro
Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 30% der Prüfungsgebühr
bis 4 Wochen vorher;
danach 50% der
Prüfungsgebühr

Die Gebühren für die neue Sachkundeprüfung sind genehmigt und in der Gebührenordnung der IHK Limburg aufgenommen worden.
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, so ist die „Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühren für Finanzanlagenvermittler“ zusammen mit der Anmeldung einzureichen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei wählbar und keine Pflicht.