Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"
Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" in der IHK Limburg
Wer ungebunden und gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder über den Abschluss von Verträgen über Finanzanlagen beraten will, benötigt seit dem 1. Januar 2013 für diese Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung.
Die Erlaubnis setzt unter anderem auch den Nachweis von Sachkunde voraus. Dieser kann durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation erbracht werden. Eine Aufstellung gleichgestellter Berufsqualifikationen finden Sie hier.
Wer einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung „geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ablegen. (Gesetzliche Grundlagen in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV) .
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan Die Prüfungen finden an bundesweit einheitlichen Prüfungsterminen statt. Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Die Prüfungen in Limburg finden nur statt, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern verbindlich anmeldet.
Unsere Prüfungstermine für 2025
Schriftliche Prüfung | Praktische Prüfung | Anmeldeschluss |
26. März 2025
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27. März 2025 | 24. Februar 2025 |
22. Oktober 2025 | 23. Oktober 2025 | 22. September 2025 |
Folgende Kosten kommen bei der Teilnahme an der Prüfung auf Sie zu:
Vollständige Prüfung in allen Kategorien (schriftlich und praktisch) | 435 Euro |
Vollständige Prüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch) | 390 Euro |
Vollständige Prüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch) | 340 Euro |
Teilprüfung schriftlich in allen Kategorien | 350 Euro |
Teilprüfung schriftlich in 2 Kategorien | 280 Euro |
Teilprüfung schriftlich in 1 Kategorie | 230 Euro |
Wiederholung der praktischen Prüfung | 85 Euro |
Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung | 30% der Prüfungsgebühr bis 4 Wochen vorher; danach 50% der Prüfungsgebühr |
Die Gebühren für die neue Sachkundeprüfung sind genehmigt und in der Gebührenordnung der IHK Limburg aufgenommen worden.
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, so ist die „Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühren für Finanzanlagenvermittler“ zusammen mit der Anmeldung einzureichen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei wählbar und keine Pflicht.