Recht und Fair Play

Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler benötigen eine Erlaubnis, sofern sie nicht an ein Unternehmen gebunden sind, das für sie die Haftung übernimmt und sie bei der Bafin registriert hat. Erlaubnisträger sind bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften jeweils die persönlich haftenden natürlichen Personen. Bei juristischen Personen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) ist Erlaubnisträger diese selbst. Dementsprechend sind die Erlaubnisanträge unterschiedlich. Neben der Erlaubnis ist eine Registrierung notwendig, die ebenfalls bei der IHK zu beantragen ist.