Finanzanlagenvermittler / Honorar-Anlagenberater
Antragsformulare und Vorlagen für Änderungsmitteilungen
Um ein Erlaubnisverfahren nach § 34f GewO zu durchlaufen, hat der Antragsteller einen entsprechenden Antrag bei der IHK Limburg einzureichen. Im Gegensatz zu § 34d GewO (Versicherungsvermittler) wird im Rahmen von § 34f GewO nicht zwischen der Tätigkeit der Finanzanlagenvertreters und Finanzanlagenmaklers unterschieden.
Bei den Antragsformularen ist jedoch zwischen dem Antrag einer natürlichen Person und dem Antrag einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit zu differenzieren.
Der Antragsteller hat zudem zu überprüfen, ob er sich bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO als Anlagevermittler und/oder Anlageberater befindet. Ist dies der Fall, kann der Antragsteller vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen.
Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei OHGs und KGs muss zudem neben den geschäftsführenden Gesellschaftern zusätzlich ein Versicherungsnachweis für die Gesellschaft selbst eingereicht werden.
Kontakt
Sebastian Dorn
Recht und Fair Play
Geschäftsbereichsleiter
Tanja Stricker-Schuhmacher
Recht und Fair Play
Sachbearbeiterin