Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Nr. 6090234
Aus- und Weiterbildung

Bildungspolitik

Berufsbildungsausschuss

Die IHK Limburg hat als „zuständige Stelle“ gemäß § 77 BBiG einen Berufsbildungsausschuss zu errichten. Der BBA ist damit ein „Organ“ der IHK Limburg und integraler Bestandteil der „zuständigen Stelle“. Die Tätigkeit im BBA ist ehrenamtlich.
Der Berufsbildungsausschuss  gemäß § 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) sichert gemeinsam mit dem IHK-Hauptamt die Qualität in der dualen Berufsausbildung und schafft mit seiner gesetzlichen Legitimation die Rechtsvorschriften z. B. für öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Dem Ausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrkräfte haben beratende Stimmen. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten. Berufen werden die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Berufung erstreckt sich auf längstens vier Jahre.
Der Vorsitz ist alternierend.
Jutta Golinski
Aus- und Weiterbildung
Geschäftsbereichsleiterin