IHK-Rechtsgrundlagen
Gebühren und Entgelte
Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der Kammer, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Die Gebührenordnung enthält unter anderem Regelungen über Gebühren für hoheitliche Aufgaben, deren Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung und Rechtsmittel. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.
Für den Verkauf von Messekarten, Formblättern, Ehrenurkunden und Adressen sowie für andere, nicht im Gebührentarif aufgeführten Leistungen, gelten die Regelungen der Entgeltordnung.