IHK-Rechtsgrundlagen

Gebührentarif der IHK Lahn-Dill

Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Gültig ab 01.01.2024


Bescheinigungen/Beglaubigungen (§ 1 Abs. 3 IHKG)

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Einheit
Gebühr in Euro
1
Bescheinigungen/Beglaubigungen (§ 1 Abs. 3
IHKG)
1.1
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen für IHK Mitglieder
Original und
erforderliche
Durchschriften
9,00 €
1.1.1
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen für Nicht-IHK Mitglieder
Original und
erforderliche
Durchschriften
21,00 €
1.2
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften (§§ 33, 34 VwVfG) für den Außenwirtschaftsverkehr für IHK-Mitglieder
Original und
erforderliche
Durchschriften
8,00 €
1.2.1
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften (§§ 33, 34 VwVfG) für den Außenwirtschaftsverkehr für Nicht-IHK-Mitglieder
Original und
erforderliche
Durchschriften
20,00 €

Carnet A.T.A (§ 1 Abs. 3 IHKG)

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Einheit
Gebühr in Euro
2
Carnet A.T.A (§ 1 Abs. 3 IHKG)
2.1
Ausstellung von Carnets A.T.As für Mitglieder

Je Satz
75,00 €
2.2
Carnet-Gebühren für Nicht-Kammerzugehörige

Je Satz
90,00 €
2.3.
Bereinigung von Carnets A.T.As wegen nicht
ordnungsgemäßer Erledigung

je Stück
30,00 €

Ausbildung und Umschulung

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
3
Ausbildung und Umschulung
3.1
Zwischen- und Abschlussprüfung (§§ 37, 48 BBiG) sowie Eintragung
und Betreuung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen
für Betriebe (§ 34, 35, 76 BBiG).
530,00 €
3.2
Anschlussverträge bei Stufenausbildung und Verlängerungsverträge
gemäß § 21 Abs. 3 BBiG

50 % von 3.1
3.3
Wird ein Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst, so werden Gebühren um/auf reduziert und Überzahlungen erstattet

3.3.1
Bei Lösung bis zum Ende der Probezeit Reduzierung um

100 % von 3.1.
3.3.2
Bei Lösung vor der Aufforderung zur Anmeldung zur
Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (bei Berufen mit
gestreckter Abschlussprüfung) Reduzierung auf

45,00 € von 3.1.
3.3.3
Bei Lösung nach der Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (bei
Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) jedoch vor der Aufforderung
zur Anmeldung zur Abschlussprüfung/Teil 2 der Abschlussprüfung (bei
Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) Reduzierung auf

190,00 € von 3.1
3.3.4
Übernimmt ein Betrieb eine/-n Auszubildende/n, deren/dessen
Ausbildungsvertrag bei der IHK Lahn-Dill eingetragen war und vorzeitig
gelöst wurde, so reduziert sich die Gebühr um den hierfür bereits vom
vorherigen Ausbildungsbetrieb gezahlten Betrag

3.4
Externenprüfungen

3.4.1
Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 BBiG

wie 3.1
3.4.2
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung und bei
späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund

50 % von 3.1
3.4.3
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung ohne
wichtigen Grund

wie 3.1
3.5
Wiederholung einer Abschlussprüfung (§ 37 Abs. 2 BBiG i. V. mit der
maßgeblichen Prüfungsordnung)

3.5.1
Wiederholung einer Abschlussprüfung einschließlich § 45 Abs. 2 BBiG
i. V. m Prüfungsordnung

50 % von 3.1
3.5.2
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer
Wiederholungsprüfung und bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme
aus wichtigem Grund

50 % von 3.5.1
3.5.3
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der
Wiederholungsprüfung, einschließlich gemäß § 45 Abs. 2 BBiG, ohne
wichtigen Grund

190,00 €
3.6
Freiwillige Teilnahme an einer Zwischenprüfung (§ 48 BBiG)

50 % von 3.1.
3.7
Besondere, durch den Ausbildungsberuf bedingte
Prüfungsaufwendungen (Material, Versicherungen usw.) sind nach § 1
Abs. 1 der Gebührenordnung zu erstatten

3.8
Bescheinigungen Ausbildung

3.8.1
Neuausfertigung von Prüfungsdokumenten einschließlich Gleichstellung
gemäß § 10 BVFG

25,00 €
3.8.2
Sonstige Bescheinigungen

30,00 €
3.9
Gebühr für die Prüfung von Qualifizierungsbausteinen nach
Berufsbildungsvorbereitungs- und Bescheinigungsverordnung (§ 4
BAVBVO)

60,00 €
3.10
Freiwillige Teilnahme an der Prüfung einer Zusatzqualifikation
(§ 49 BBiG)
80,00 €
3.11
Verwaltungskostenzuschlag bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung (§§ 37, 48, 59 und 60 BBiG

51,00 €

Weiterbildung

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
4
Weiterbildung
Der Anspruch auf Prüfungsgebühren (Tarif-Nr. 4.1 bis 4.10) entsteht mit der Zulassung zur jeweiligen Prüfung

4.1
Weiterbildungsprüfungen mit gesonderten Prüfungsteilen (§ 56 BBiG)

4.1.1
Je Prüfungsteil (vorausgesetzt, der Prüfungsteil ist nicht identisch mit
4.1.1.1 bzw. 4.1.2)

205,00 €
4.1.1.1
mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe,
Situationsgespräch u.ä. (zusätzlich zu 4.1.1)

205,00 €
4.1.2
Fertigkeitsteil, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch,
Fallstudie

225,00 €
4.2
Ausbildereignungsprüfungen (AusbEignV)

4.2.1
nur schriftlicher Teil der AEVO-Prüfung (§ 4 Abs. 2 AusbEignV)

75,00 €
4.2.2
nur praktischer Teil der AEVO-Prüfung (§ 4 Abs. 3 AusbEignV)

115,00 €
4.3
Wiederholungsprüfungen (§56 BBiG)

4.3.1
Vollständige Wiederholung je Prüfung bzw. Prüfungsteil
(Beträge jeweils von 4.1 bis 4.2)

100%
4.3.2
teilweise Wiederholung je Prüfungsfach (bis max. Prüfungsgebühr)

90,00 €
4.4
Besondere, durch die Art der Prüfung bedingte Prüfungsaufwendungen
sind nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zu erstatten
4.5
Neuausfertigung von Prüfungsdokumenten einschließlich Gleichstellung
gemäß § 10 BVFG

25,00 €
4.6
Bestätigung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen auf der
Grundlage des § 57 BBiG

25,00 €
4.7
Bescheinigung über die volle oder teilweise Befreiung vom Nachweis
berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß §§ 6 und 7
AusbEignV

35,00 €
4.8
Übersetzung von Zeugnissen und anderen Prüfungsdokumenten in der
Weiterbildung in eine andere Sprache als Englisch und/oder
Französisch

25,00 €
4.9
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Weiterbildungs- oder
Ausbildereignungsprüfung und bei späterem Rücktritt oder
Nichtteilnahme aus wichtigem Grund
50 % des
jeweiligen
Gebühren-
bereichs 4.1 und
4.2
4.10
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung ohne
wichtigen Grund
Jeweilige
Gebühr nach
Gebühren-
bereich 4.1 und
4.2
4.11
Überprüfung der Zulassung zu einer Weiterbildungsprüfung
(§§ 53, 53 b, 53 c, 53 d, 53 e, 54 und 56 BBiG)

0,00 € - 150,00 € (aufwandsabhängig)


Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Gefahrgutfahrerschulungen

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
5
Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren,
Gefahrgutfahrerschulungen
5.1
Sachkundeprüfungen

5.1.1
Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr

5.1.1.1
Durchführung der Fachkundeprüfung und der Erteilung einer
Bescheinigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr (§ 13 Absatz 1 Nr. 3
PBefG i.V.m. §§ 3 und 4 PBZugV)

170,00 €
5.1.1.2
Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung ohne Prüfung gemäß Tarif
5.1.1.1 (§§ 4 bis 7 PBZugV)

85,00 €
5.1.1.3
Erteilung von Zweitschriften von Sachkundebescheinigungen im
Straßengüter- und Personenverkehr (§ 13 Absatz 1, Nr. 3 PBefG und
§§ 4 bis 7 PBZugV)

35,00 €
5.1.2
Gebühren für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten
Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr,
beschleunigte Grundqualifikation

5.1.2.1
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 der BKrFQV

122,00 €
5.1.2.2
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation für Quereinsteiger gemäß § 2 Abs. 7 der BKrFQV

110,00 €
5.1.2.3
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation für Umsteiger gemäß § 3 der BKrFQV

100,00 €
5.1.2.4
Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung, weniger als 14 Tage


50 % von 5.1.2.1
bis 5.1.2.3
5.1.2.5
Ausstellen einer Ersatzbescheinigung
35,00 €
5.2
Unterrichtungsverfahren /Sachkundeprüfung

5.2.1
Unterrichtungsverfahren nach der Bewachungsverordnung

5.2.1.1
Unterrichtung für Bewachungspersonal (§ 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2
GewO i.V.m. §§ 1 und 3 BewachV)
445,00 €
5.2.1.2
Abnahme der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe (§ 34a
Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO i.V.m. §§ 5a und 5c
BewachV)
170,00 €
5.2.1.3
Wiederholung der mündlichen Prüfung gemäß § 5 c Abs.5 BewachV
i.V.m. der Prüfungsordnung

50,00 €
5.2.1.4
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für die Unterrichtung und
Sachkundeprüfung

30,00 €
5.3
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen für
Gefahrgutfahrzeugführer

5.3.1
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen für den
ersten angemeldeten Kursteil (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs.
3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der
Gefahrgutfahrer/innen
500,00 €
5.3.2
für jeden weiteren angemeldeten Kursteil (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR
i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die
Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen
250,00 €
5.3.3
Entscheidung über Anträge auf Wiedererteilung der Anerkennung
(Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der
Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen
50 % von 5.3.1
bis
5.3.2
5.3.4
Entscheidung über Anträge auf zustimmungsbedürftige Veränderungen
nach Anerkennung eines Lehrgangs (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. §
14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung
der Gefahrgutfahrer/innen
Rahmen von
50,00 € bis
250,00 €
5.4
Lehrgangsabschlussprüfungen

5.4.1
Lehrgangsabschlussprüfung für Erstschulung inklusive aller
Kursbausteine sowie Fortbildung (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14
Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 13 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung
der Gefahrgutfahrer/innen

78,00 €
5.4.2
Ersatzausstellung (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB
i.V.m. §§ 21 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der
Gefahrgutfahrer/innen
35,00 €
5.5
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen zur
Schulung von Gefahrgutbeauftragten

5.5.1
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung des ersten Kursteils
(Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der
Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des
Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
511,00 €
5.5.2
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung jedes weiteren Kursteils
(Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m §§ 3 ff. der
Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des
Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

357,00 €
5.5.3
Entscheidung über Anträge auf Wiedererteilung der Anerkennung des
ersten Kursteils ohne wesentliche Änderung (Abschnitt1.8.3.10 ADR
i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für
Gefahrgutbeauftragte
50 % von 5.5.1
und 5.5.2
5.5.4
Entscheidung über Anträge auf zustimmungsbedürftige Änderung nach
Anerkennung eines Lehrgangs (Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1
Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die
Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für
Gefahrgutbeauftragte
Rahmen von
50,00 €
bis
250,00 €
5.6
Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte

5.6.1
Erteilung eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte nach
Prüfung (Abschnitt 1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 5 GbV i.V.m. § 7
Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. § 23 der Satzung betreffend die Schulung, die
Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für
Gefahrgutbeauftragte
145,00 €
5.6.2
Ersatzausstellung von Schulungsnachweisen (Abschnitt 1.8.3.10 ADR
i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 5 GbV i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. § 23 der
Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des
Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
35,00 €
5.7
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
jeweils im
Rahmen von
5.7.1
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung aufgrund erfolgreich abgelegten IHK- oder
HWK-Abschluss oder Weiterbildungsprüfung (§ 5 Abs. 2 S. 3
ChemKlimaschutzV)

0,00 €
bis
40,00 €
5.7.2
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer
Teilprüfungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 ChemKlimaschutzV)

40,00 €
bis
200,00 €
5.7.3
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger
Vorkenntnisse (§ 5 Abs. 2 S. 5 ChemKlimaschutzV)

40,00 €
bis
60,00 €

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (§ 36 GewO i.V.m. der Sachverständigenordnung (SVO)

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
6
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (§
36 GewO i.V.m. der Sachverständigenordnung (SVO)
6.1
Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen (Verfahrensgebühr; § 2 SVO)

511,00 €
6.1.1
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
(Bestellungsgebühr; § 7 SVO)

255,00 €
6.1.2
Wiederbestellung von Sachverständigen (Wiederbestellungsgebühr
gem. § 2 Abs. 4.)
120,00 €
bis
520,00 €
6.1.3
Anträge die Überprüfung des Kandidaten durch ein Fachgremium einer
anderen Industrie- und Handelskammer nach sich ziehen
(Verfahrensgebühr; §§ 3 Abs. 2 d, 5 Abs. 2 SVO)

630,00 €
6.1.4
Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen im Wiederholungsfall (Verfahrensgebühr, § 2
SVO)

250,00 €
6.2
(Vorab)Prüfungen der eingereichten Gutachten durch ein Fachgremium
der IHK Lahn-Dill (Überprüfungsgebühr; §§ 3 Abs. 2 d, 5 Abs. 2 SVO)
300,00 €
6.2.1
Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium der
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill (Überprüfungsgebühr; §§ 3
Abs.2 d, 5 Abs.2 SVO. )
450,00 €
6.3
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Falle
von Sitzverlegungen im Sinne des § 22 Sachverständigenordnung

315,00 €
6.4
Nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebiets (§ 2 SVO)

210,00 €
6.5
Besondere Aufwendungen sind nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung
gesondert zu erstatten

6.6
Zweitschriften im Rahmen der Tarifnummer 6

30,00 €
6.7
Schiedsgerichtsgebühren
nach Maßgabe
der DIS-Schieds-
gerichtsordnung

Sonstige Gebühren

Tarif-
nummer
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
7
Sonstige Gebühren
7.1
Mahngebühr

8,00 €
7. 2
Beitreibungsgebühren

40,0 € (inkl. Kosten für Mahnung)
7.3
Gebühren bei ablehnenden Widersprüchen
Rahmen von
30,00 €
bis
480,00 €

Dillenburg/Wetzlar den 23.11.2023
Präsident Hauptgeschäftsführer