IHK-Rechtsgrundlagen
Gebührentarif der IHK Lahn-Dill
Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
- Bescheinigungen/Beglaubigungen (§ 1 Abs. 3 IHKG)
- Carnet A.T.A (§ 1 Abs. 3 IHKG)
- Ausbildung und Umschulung
- Weiterbildung
- Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Gefahrgutfahrerschulungen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (§ 36 GewO i.V.m. der Sachverständigenordnung (SVO)
- Sonstige Gebühren
Gültig ab 01.01.2024
Bescheinigungen/Beglaubigungen (§ 1 Abs. 3 IHKG)
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Einheit
|
Gebühr in Euro
|
1
|
Bescheinigungen/Beglaubigungen (§ 1 Abs. 3
IHKG) |
||
1.1
|
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen für IHK Mitglieder
|
Original und
erforderliche Durchschriften |
9,00 €
|
1.1.1
|
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen für Nicht-IHK Mitglieder
|
Original und
erforderliche Durchschriften |
21,00 €
|
1.2
|
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften (§§ 33, 34 VwVfG) für den Außenwirtschaftsverkehr für IHK-Mitglieder
|
Original und
erforderliche Durchschriften |
8,00 €
|
1.2.1
|
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften (§§ 33, 34 VwVfG) für den Außenwirtschaftsverkehr für Nicht-IHK-Mitglieder
|
Original und
erforderliche Durchschriften |
20,00 €
|
Carnet A.T.A (§ 1 Abs. 3 IHKG)
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Einheit
|
Gebühr in Euro
|
2
|
Carnet A.T.A (§ 1 Abs. 3 IHKG)
|
||
2.1
|
Ausstellung von Carnets A.T.As für Mitglieder
|
Je Satz
|
75,00 €
|
2.2
|
Carnet-Gebühren für Nicht-Kammerzugehörige
|
Je Satz
|
90,00 €
|
2.3.
|
Bereinigung von Carnets A.T.As wegen nicht
ordnungsgemäßer Erledigung |
je Stück
|
30,00 €
|
Ausbildung und Umschulung
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Gebühr in Euro
|
|
3
|
Ausbildung und Umschulung
|
||
3.1
|
Zwischen- und Abschlussprüfung (§§ 37, 48 BBiG) sowie Eintragung
und Betreuung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen für Betriebe (§ 34, 35, 76 BBiG). |
530,00 €
|
|
3.2
|
Anschlussverträge bei Stufenausbildung und Verlängerungsverträge
gemäß § 21 Abs. 3 BBiG |
50 % von 3.1
|
|
3.3
|
Wird ein Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst, so werden Gebühren um/auf reduziert und Überzahlungen erstattet
|
||
3.3.1
|
Bei Lösung bis zum Ende der Probezeit Reduzierung um
|
100 % von 3.1.
|
|
3.3.2
|
Bei Lösung vor der Aufforderung zur Anmeldung zur
Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) Reduzierung auf |
45,00 € von 3.1.
|
|
3.3.3
|
Bei Lösung nach der Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung (bei
Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) jedoch vor der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung/Teil 2 der Abschlussprüfung (bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) Reduzierung auf |
190,00 € von 3.1
|
|
3.3.4
|
Übernimmt ein Betrieb eine/-n Auszubildende/n, deren/dessen
Ausbildungsvertrag bei der IHK Lahn-Dill eingetragen war und vorzeitig gelöst wurde, so reduziert sich die Gebühr um den hierfür bereits vom vorherigen Ausbildungsbetrieb gezahlten Betrag |
||
3.4
|
Externenprüfungen
|
||
3.4.1
|
Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 BBiG
|
wie 3.1
|
|
3.4.2
|
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung und bei
späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund |
50 % von 3.1
|
|
3.4.3
|
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung ohne
wichtigen Grund |
wie 3.1
|
|
3.5
|
Wiederholung einer Abschlussprüfung (§ 37 Abs. 2 BBiG i. V. mit der
maßgeblichen Prüfungsordnung) |
||
3.5.1
|
Wiederholung einer Abschlussprüfung einschließlich § 45 Abs. 2 BBiG
i. V. m Prüfungsordnung |
50 % von 3.1
|
|
3.5.2
|
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer
Wiederholungsprüfung und bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund |
50 % von 3.5.1
|
|
3.5.3
|
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der
Wiederholungsprüfung, einschließlich gemäß § 45 Abs. 2 BBiG, ohne wichtigen Grund |
190,00 €
|
|
3.6
|
Freiwillige Teilnahme an einer Zwischenprüfung (§ 48 BBiG)
|
50 % von 3.1.
|
|
3.7
|
Besondere, durch den Ausbildungsberuf bedingte
Prüfungsaufwendungen (Material, Versicherungen usw.) sind nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zu erstatten |
||
3.8
|
Bescheinigungen Ausbildung
|
||
3.8.1
|
Neuausfertigung von Prüfungsdokumenten einschließlich Gleichstellung
gemäß § 10 BVFG |
25,00 €
|
|
3.8.2
|
Sonstige Bescheinigungen
|
30,00 €
|
|
3.9
|
Gebühr für die Prüfung von Qualifizierungsbausteinen nach
Berufsbildungsvorbereitungs- und Bescheinigungsverordnung (§ 4 BAVBVO) |
60,00 €
|
|
3.10
|
Freiwillige Teilnahme an der Prüfung einer Zusatzqualifikation
(§ 49 BBiG) |
80,00 €
|
|
3.11
|
Verwaltungskostenzuschlag bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung (§§ 37, 48, 59 und 60 BBiG
|
51,00 €
|
Weiterbildung
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Gebühr in Euro
|
4
|
Weiterbildung
|
|
Der Anspruch auf Prüfungsgebühren (Tarif-Nr. 4.1 bis 4.10) entsteht mit der Zulassung zur jeweiligen Prüfung
|
||
4.1
|
Weiterbildungsprüfungen mit gesonderten Prüfungsteilen (§ 56 BBiG)
|
|
4.1.1
|
Je Prüfungsteil (vorausgesetzt, der Prüfungsteil ist nicht identisch mit
4.1.1.1 bzw. 4.1.2) |
205,00 €
|
4.1.1.1
|
mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe,
Situationsgespräch u.ä. (zusätzlich zu 4.1.1) |
205,00 €
|
4.1.2
|
Fertigkeitsteil, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch,
Fallstudie |
225,00 €
|
4.2
|
Ausbildereignungsprüfungen (AusbEignV)
|
|
4.2.1
|
nur schriftlicher Teil der AEVO-Prüfung (§ 4 Abs. 2 AusbEignV)
|
75,00 €
|
4.2.2
|
nur praktischer Teil der AEVO-Prüfung (§ 4 Abs. 3 AusbEignV)
|
115,00 €
|
4.3
|
Wiederholungsprüfungen (§56 BBiG)
|
|
4.3.1
|
Vollständige Wiederholung je Prüfung bzw. Prüfungsteil
(Beträge jeweils von 4.1 bis 4.2) |
100%
|
4.3.2
|
teilweise Wiederholung je Prüfungsfach (bis max. Prüfungsgebühr)
|
90,00 €
|
4.4
|
Besondere, durch die Art der Prüfung bedingte Prüfungsaufwendungen
sind nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zu erstatten |
|
4.5
|
Neuausfertigung von Prüfungsdokumenten einschließlich Gleichstellung
gemäß § 10 BVFG |
25,00 €
|
4.6
|
Bestätigung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen auf der
Grundlage des § 57 BBiG |
25,00 €
|
4.7
|
Bescheinigung über die volle oder teilweise Befreiung vom Nachweis
berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß §§ 6 und 7 AusbEignV |
35,00 €
|
4.8
|
Übersetzung von Zeugnissen und anderen Prüfungsdokumenten in der
Weiterbildung in eine andere Sprache als Englisch und/oder Französisch |
25,00 €
|
4.9
|
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Weiterbildungs- oder
Ausbildereignungsprüfung und bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund |
50 % des jeweiligen Gebühren- bereichs 4.1 und 4.2 |
4.10
|
Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung ohne
wichtigen Grund |
Jeweilige Gebühr nach Gebühren- bereich 4.1 und 4.2 |
4.11
|
Überprüfung der Zulassung zu einer Weiterbildungsprüfung
(§§ 53, 53 b, 53 c, 53 d, 53 e, 54 und 56 BBiG) |
0,00 € - 150,00 € (aufwandsabhängig)
|
Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Gefahrgutfahrerschulungen
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Gebühr in Euro
|
5
|
Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren, Gefahrgutfahrerschulungen |
|
5.1
|
Sachkundeprüfungen
|
|
5.1.1
|
Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr
|
|
5.1.1.1
|
Durchführung der Fachkundeprüfung und der Erteilung einer
Bescheinigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr (§ 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. §§ 3 und 4 PBZugV) |
170,00 €
|
5.1.1.2
|
Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung ohne Prüfung gemäß Tarif
5.1.1.1 (§§ 4 bis 7 PBZugV) |
85,00 €
|
5.1.1.3
|
Erteilung von Zweitschriften von Sachkundebescheinigungen im
Straßengüter- und Personenverkehr (§ 13 Absatz 1, Nr. 3 PBefG und §§ 4 bis 7 PBZugV) |
35,00 €
|
5.1.2
|
Gebühren für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten
Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, beschleunigte Grundqualifikation |
|
5.1.2.1
|
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 der BKrFQV |
122,00 €
|
5.1.2.2
|
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation für Quereinsteiger gemäß § 2 Abs. 7 der BKrFQV |
110,00 €
|
5.1.2.3
|
Theoretische Prüfung zur Erlangung der beschleunigten
Grundqualifikation für Umsteiger gemäß § 3 der BKrFQV |
100,00 €
|
5.1.2.4
|
Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung, weniger als 14 Tage
|
50 % von 5.1.2.1 bis 5.1.2.3 |
5.1.2.5
|
Ausstellen einer Ersatzbescheinigung
|
35,00 €
|
5.2
|
Unterrichtungsverfahren /Sachkundeprüfung
|
|
5.2.1
|
Unterrichtungsverfahren nach der Bewachungsverordnung
|
|
5.2.1.1
|
Unterrichtung für Bewachungspersonal (§ 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2
GewO i.V.m. §§ 1 und 3 BewachV) |
445,00 €
|
5.2.1.2
|
Abnahme der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe (§ 34a
Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO i.V.m. §§ 5a und 5c BewachV) |
170,00 €
|
5.2.1.3
|
Wiederholung der mündlichen Prüfung gemäß § 5 c Abs.5 BewachV
i.V.m. der Prüfungsordnung |
50,00 €
|
5.2.1.4
|
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für die Unterrichtung und
Sachkundeprüfung |
30,00 €
|
5.3
|
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen für
Gefahrgutfahrzeugführer |
|
5.3.1
|
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen für den
ersten angemeldeten Kursteil (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
500,00 €
|
5.3.2
|
für jeden weiteren angemeldeten Kursteil (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR
i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
250,00 €
|
5.3.3
|
Entscheidung über Anträge auf Wiedererteilung der Anerkennung
(Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
50 % von 5.3.1 bis 5.3.2 |
5.3.4
|
Entscheidung über Anträge auf zustimmungsbedürftige Veränderungen
nach Anerkennung eines Lehrgangs (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
Rahmen von 50,00 € bis 250,00 € |
5.4
|
Lehrgangsabschlussprüfungen
|
|
5.4.1
|
Lehrgangsabschlussprüfung für Erstschulung inklusive aller
Kursbausteine sowie Fortbildung (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB i.V.m. §§ 13 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
78,00 €
|
5.4.2
|
Ersatzausstellung (Abschnitt 1.8.2.1.1 ADR i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB
i.V.m. §§ 21 ff. der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen |
35,00 €
|
5.5
|
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Lehrgängen zur
Schulung von Gefahrgutbeauftragten |
|
5.5.1
|
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung des ersten Kursteils
(Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
511,00 €
|
5.5.2
|
Entscheidung über Anträge auf Anerkennung jedes weiteren Kursteils
(Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
357,00 €
|
5.5.3
|
Entscheidung über Anträge auf Wiedererteilung der Anerkennung des
ersten Kursteils ohne wesentliche Änderung (Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
50 % von 5.5.1 und 5.5.2 |
5.5.4
|
Entscheidung über Anträge auf zustimmungsbedürftige Änderung nach
Anerkennung eines Lehrgangs (Abschnitt1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. §§ 3 ff. der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
Rahmen von 50,00 € bis 250,00 € |
5.6
|
Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte
|
|
5.6.1
|
Erteilung eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte nach
Prüfung (Abschnitt 1.8.3.10 ADR i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 5 GbV i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. § 23 der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
145,00 €
|
5.6.2
|
Ersatzausstellung von Schulungsnachweisen (Abschnitt 1.8.3.10 ADR
i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 5 GbV i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV i.V.m. § 23 der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte |
35,00 €
|
5.7
|
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
|
jeweils im Rahmen von |
5.7.1
|
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung aufgrund erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss oder Weiterbildungsprüfung (§ 5 Abs. 2 S. 3 ChemKlimaschutzV) |
0,00 € bis 40,00 € |
5.7.2
|
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 ChemKlimaschutzV) |
40,00 € bis 200,00 € |
5.7.3
|
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse (§ 5 Abs. 2 S. 5 ChemKlimaschutzV) |
40,00 € bis 60,00 € |
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (§ 36 GewO i.V.m. der Sachverständigenordnung (SVO)
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Gebühr in Euro
|
6
|
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (§ 36 GewO i.V.m. der Sachverständigenordnung (SVO) |
|
6.1
|
Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen (Verfahrensgebühr; § 2 SVO) |
511,00 €
|
6.1.1
|
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
(Bestellungsgebühr; § 7 SVO) |
255,00 €
|
6.1.2
|
Wiederbestellung von Sachverständigen (Wiederbestellungsgebühr
gem. § 2 Abs. 4.) |
120,00 € bis 520,00 € |
6.1.3
|
Anträge die Überprüfung des Kandidaten durch ein Fachgremium einer
anderen Industrie- und Handelskammer nach sich ziehen (Verfahrensgebühr; §§ 3 Abs. 2 d, 5 Abs. 2 SVO) |
630,00 €
|
6.1.4
|
Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen im Wiederholungsfall (Verfahrensgebühr, § 2 SVO) |
250,00 €
|
6.2
|
(Vorab)Prüfungen der eingereichten Gutachten durch ein Fachgremium
der IHK Lahn-Dill (Überprüfungsgebühr; §§ 3 Abs. 2 d, 5 Abs. 2 SVO) |
300,00 €
|
6.2.1
|
Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium der
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill (Überprüfungsgebühr; §§ 3 Abs.2 d, 5 Abs.2 SVO. ) |
450,00 €
|
6.3
|
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Falle
von Sitzverlegungen im Sinne des § 22 Sachverständigenordnung |
315,00 €
|
6.4
|
Nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebiets (§ 2 SVO)
|
210,00 €
|
6.5
|
Besondere Aufwendungen sind nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung
gesondert zu erstatten |
|
6.6
|
Zweitschriften im Rahmen der Tarifnummer 6
|
30,00 €
|
6.7
|
Schiedsgerichtsgebühren
|
nach Maßgabe der DIS-Schieds- gerichtsordnung |
Sonstige Gebühren
Tarif- nummer |
Gebührenpflichtige Leistung
|
Gebühr in Euro
|
7
|
Sonstige Gebühren
|
|
7.1
|
Mahngebühr
|
8,00 €
|
7. 2
|
Beitreibungsgebühren
|
40,0 € (inkl. Kosten für Mahnung)
|
7.3
|
Gebühren bei ablehnenden Widersprüchen
|
Rahmen von 30,00 € bis 480,00 € |
Dillenburg/Wetzlar den 23.11.2023
Präsident Hauptgeschäftsführer