WIR SUCHEN SIE!
Kandidieren
Warum Sie wichtig sind
Ehrenamtlich tätige Unternehmerinnen und Unternehmer sind die Grundlage und die Legitimation für die Arbeit einer IHK. Denn die Wirtschaft hat mit den IHKs das Privileg, staatliche Aufgaben selbstbestimmt zu übernehmen Die Sitzungen der IHK-Vollversammlung finden dreimal jährlich für ca. drei Stunden statt.
Das bietet die Vollversammlung
- Ihre Stimme hat Gewicht
Ihre Meinung stützt wirtschaftspolitische Stellungnahmen. - Noch näher dran: Informationsvorsprung
Direkter Kontakt zu Entscheidern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft. - Mitgestaltung der Ausrichtung der IHK
Ob strategisch oder finanziell - Sie bestimmen mit. - Netzwerk und Forum
Tauschen Sie sich im vertraulichen Kreis mit anderen Unternehmen aus. - Immer ein Platz auf der Gästeliste
Eine Einladung zu allen Veranstaltungen der IHK ist Ihnen sicher.
Das bringen Sie ein
- Expertise und Praxis
Bereichern Sie mit Ihrem unternehmerischen Know-how die Vollversammlung. - Zeitinvestition
Die Sitzungen der IHK-Vollversammlung finden dreimal jährlich für ca. drei Stunden statt.
Wer kann kandidieren?
Die Kandidatur ist ein demokratisches Recht, das grundsätzlich Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedsunternehmen der IHK Lahn-Dill zusteht – vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstandschef eines Konzerns, vom Start-up-Gründer bis zum Geschäftsführer des traditionsreichen Industrieunternehmens. Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur ein Mal in der Vollversammlung vertreten sein. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Kandidieren kann beispielsweise:
- Inhaber von Einzelunternehmen
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. OHG, KG)
- Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
- Im Handelsregister eingetragene Prokuristen
- Besonders bestellte Bevollmächtigte
Wichtig: Sie können nur in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk kandidieren, in der Ihr Unternehmen eingeteilt ist.
Der Weg zur Kandidatur
Sie benötigen:
- Einen Wahlvorschlag
- Eine Erklärung nach § 11 Absatz 2 der IHK-Wahlordnung
- Ggf. eine besondere Bevollmächtigung
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung durch einen anderen Wahlberechtigten!
Er muss spätestens bis zum 23.10.2023 vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Er kann per Post (IHK Lahn-Dill, Postfach 1448, 35524 Wetzlar) oder per Mail (Scan): an wahlausschuss@lahndill.ihk.de übersandt werden.
Gerne beraten wir Sie auch rund um die IHK-Wahl und Ihre Kandidatur. Sie können uns direkt unter der Telefonnummer 06441 9448-1700 bzw. 1740 oder der E-Mail-Adresse: wahlausschuss@lahndill.ihk.de kontaktieren.