Gefahrgut / ADR

Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen.
Seit 2007 müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Verlust der ADR-Card (Ersatzbescheinigung)

Im Falle des Diebstahls oder Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung kann der Inhaber unter Angabe des Grundes eine Ersatzbescheinigung beantragen. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung kostet 35,00 €.