Standortpolitik

Merkblatt Prüfung für Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.

Schulungssystem

Unterrichtseinheiten (1UE) = 45 Minuten
Erstschulung:
Basiskurs (BK)
19 UE
Aufbaukurs Tank (AKT)
13 UE
Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)
8 UE
Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)
8 UE
Auffrischungsschulung:
12 UE
Die Schulungen finden ausschließlich in der deutschen Sprache statt und enden jeweils mit einer Prüfung.

Prüfungsdauer

Erstschulung:
Basiskurs
45 Minuten
Aufbaukurs Tank
45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 1
30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 7
30 Minuten
Auffrischungsschulung:
30 Minuten
Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.

Anmeldung zur Schulung

Die Anmeldung zur Schulung erfolgt direkt bei einem anerkannten Schulungsveranstalter der IHK Lahn-Dill
Eine Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter finden sie auf ihk.de/lahn-dill

Zulassung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zugelassen, wenn die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorliegt.

Rücktritt und Ausschluss

Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn abbrechen musste. So hat er/sie dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

Wiederholungsprüfung

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf Anmeldung nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.

Wer stellt die ADR-Schulungsbescheinigung aus?

Die für den Lehrgang und die Prüfung zuständige IHK stellt die ADR-Schulungsbescheinigung aus.

Gültigkeit der ADR-Schulung?

Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere fünf Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren. ADR-Schulungsbescheinigungen werden um fünf weitere Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Ersatzausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung

Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung (Z.B. durch Diebstahl) kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung in schriftlicher Form beantragt werden. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beträgt 35,00 €, die Sie vorher überweisen müssen.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.