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Lieferkettengesetz ab 2023 in Kraft – auch KMUs sind involviert und können sich vorbereiten

Am 28. Februar 2021 wurde durch die drei Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS), für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz, genauer Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) veröffentlicht. Das Lieferkettengesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen künftig verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Der Referentenentwurf wurde am 4. März 2021 vom Kabinett genehmigt und veröffentlicht. Am 11. Juni 2021 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Am 25. Juni 2021 billigte der Bundesrat das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LKSG), welches zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Tools & Instrumente für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)

Zwar richtet sich das Lieferkettengesetz nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 (2023) bzw. 1000 Mitarbeitern (2024), dennoch sind auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert. In der Praxis stehen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen.
Daher wurden in den letzten Monaten auf Bundesebene weitere Initiativen gestartet und Tools geschaffen, die speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Fragen rund um Prüfung der bestehenden Lieferkette bzw. einer geplanten Neuausrichtung unterstützen sollen.
Hervorzuheben ist der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE). Die Initiative der Bundesregierung bietet interessierten Unternehmen u.a. eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Beratung durch seine Experten zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in den Unternehmensprozessen an.
Darüber hinaus stellt der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihr Kerngeschäft integrieren möchten, zwei kostenlose Tools zur Verfügung: 
  • KMU Kompass: Das kostenlose Info-Portal für KMU navigiert Sie Schritt für Schritt durch die fünf Säulen der Sorgfalt basierend auf dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Mit Hilfe des kostenfreien Online-Tools können kleine und mittlere Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Er unterstützt dabei, Geschäftsprozesse und Lieferkette genau(er) unter die Lupe zu nehmen. Das Tool enthält neben einem Leitfaden auch einen Siegel-Kompass.
  • CSR Risiko-Check: Das kostenlose Online-Tool unterstützt Unternehmen bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang ihrer Liefer-und Wertschöpfungskette.

Angebote der IHK

Auch die IHK Lahn-Dill unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen auf ihrem Weg, globalen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Veranstaltungen zum Thema finden Sie in unserer IHK-Veranstaltungsdatenbank.

Inhalte des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)

Definition von Menschenrechten:

  • Abschließende Liste einschlägiger internationaler Übereinkommen: ILO-Kernarbeitsnormen, 2 VN-Pakte (bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) sowie zwei eng begrenzte Umweltabkommen (Quecksilber und persistente organische Stoffe).

Anwendungsbereich auf größere Unternehmen begrenzt und zeitlich gestaffelt:

  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2023; (circa 600 Betriebe)
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2024; (circa 2.900 Betriebe)
Bei der Berechnung werden angeblich Leiharbeiter mitgezählt und alle Konzernteile addiert.
Umfang der Berichtspflicht: Die Berichtspflicht enthält analog des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) folgende Schritte:
  • angemessenes Risikomanagement
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen (Prävention)
  • Abhilfemaßnahmen
  • Beschwerdemöglichkeiten
  • Sie müssen über ihre Maßnahmen berichten und diese dokumentieren.

Tiefe der Lieferkette:

  • Sorgfaltspflichten für eigenen Geschäftsbereich und unmittelbaren Zulieferer („Tier-1);
  • Abgestufte Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer: Anlassbezogen, das heißt bei substantiierter Kenntnis über mögliche Rechtsverletzung. Details werden per Rechtsverordnung geregelt.

Sanktionen:

  • Keine Schaffung eines umfassenden zivilrechtlichen Haftungsregimes im deutschen Recht per Eingriffsnorm.
  • Einhaltung der Pflichten nach dem Gesetz wird behördlich durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA - Geschäftsbereich BMWi) kontrolliert.
  • Möglichkeit von Zwangs- und Bußgeldern sowie in bestimmten Fällen Ausschluss von Vergabe für öffentliche Aufträge von bis zu drei Jahren, wobei Unternehmen Möglichkeit zur Selbstreinigung eingeräumt wird.

 Klagemöglichkeit:

  • Klagerecht für deutsche NGOs soll enthalten sein, allerdings ohne Änderung des materiellen Rechts und ohne Prozesskostenhilfe. Zukünftig kann der Verletzte sich von einer deutschen NGO oder Gewerkschaft vertreten lassen (Prozessstandschaft). Dann vor deutschen Gerichten.
  • Heil verwies bei der Pressekonferenz auf den „KIK-Fall“. BMWi betont, dass es keine neue zivilrechtliche Klagemöglichkeit aus dem Ausland gibt.

Evaluation:

  • Eine Evaluation erfolgt spätestens sechs Monate nach Verabschiedung der EU-Regelung. Diese bietet die Möglichkeit der Erweiterung auf 500 Mitarbeiter oder KMU.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der EU und International

EU-seitig hat sich zunächst das EU-Parlament mit den Aspekten rund um die Sorgfaltsplicht befasst. Mit großer Mehrheit wurde im März 2021 ein Legislativvorschlag zur Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen angenommen und die EU-Abgeordneten haben die EU-Kommission beauftragt, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen. Im Juni 2021 will die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zu Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Lieferkette vorlegen.
Aktuell haben mehr als 23 EU- und EFTA-Staaten einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet beziehungsweise planen dies zu tun. Frankreich und Großbritannien haben gesetzliche Regelungen zu Menschenrechten im Wirtschaftskontext erlassen. Das Onlineportal GlobalNaps.org bietet einen Überblick über nationale Aktionspläne weltweit.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten mit Blick auf eigene Geschäftstätigkeiten sowie entlang von globalen Lieferketten sind zudem Gegenstand gesetzlicher Regulierungen, oft zu spezifischen Themen, etwa:

Transparenz:

  • EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung / CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz
  • US California Transparency in Supply Chains Act

Konfliktmineralien:

  • Art. 1502 US Dodd-Frank Act
  • EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Moderne Sklaverei:

  • UK Modern Slavery Act