Güterkraftverkehr ab 2,5t genehmigungspflichtig
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeuge-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen.